Die nachfolgende Karte hatte das Hohe Gericht hinter sich aufgebaut und machte sie zur Grundlage seiner Betrachtungen.
Nun kann Wowereit seinen lieben Lichtenradern und Wannseern und Platzeck seinen Potsdamern erklären, wie sie von Flugrouten verschont werden!
Eigentlich wollten wir direkt aus dem Gerichtssaal zu berichten. Dies war leider nicht möglich, weil die Nutzung von Handys und Laptops verboten war. Ausichtspersonal achtete auf die Einhaltung der Hausregeln und schritt beim Versuch der Zuwiderhandlung energisch ein. Auch der Zugang zu stromversorgenden Steckdosen wurde kleinlich verwehrt.
Aus diesem Grunde zu später Stunde nach Rückkehr aus Leipzig nur in Kürze:
Im Ergebnis der zweitägigen Verhandlungen wurde sích darauf verständigt, dass das Land Brandenburg aufgrund der veränderten divergierenden Flugrouten neue weitergehende Schutzgebiete Tag und Nacht festzulegen hat.
Diese Ohrfeige für die Ignoranz von Schutzinteressen der Menschen und bewusste bzw. vorsätzliche Planungsfehler wird die Brandenburger Landesregierung nun als ihre großzügige Geste verkaufen. Dies, obwohl sie sich zähnekrnischend der Empfehlung des Gerichtes gebugt haben, nachdem sie zuvor bei jedem möglich Cent, der vorschlagsweise den Betroffenen hätte zugute kommen können, verbissen verweigert haben. Fazit: Für Platzeck und Wowereit ist jede für das BBI-Projekt ausgegebene Million gut angelegtes Geld, während ihnen selbst geringer inadäquater Ausgleich für Betroffene zuwider ist.
Wichtig am vom Gericht erzielten Zugeständnis der Landesregierung ist, dass weitere Anwohner Ansprüche auf Schallschutz auf der Basis der 60:40 Regelung stellen können. Damit werden sie zwar schlechter gestellt als die bisherigen Antragsteller, erhalten aber immrhin eine Anerkennung als Betroffene, die ihnen bisher von Platzeck und Wowereit versagt geblieben ist.
Für die bisherigen Ansprüche wird künftig die 100:100 Berechnung zugrundegelegt, so dass gut 15.000 Anträge, auch die wenigen bereits umgesetzten, neu geprüft werden müssen.
Zu den Flugzeiten wurde kein Ergebnis erzielt. Das Gericht hat dies nun zu beurteilen und wird das Urteil am 13.10. 2011 10.00 Uhr im großen Sitzungssaal verkünden.
Zur Urteilsverkündung sind wieder Eintrittskarten zu beantragen. Der BVBB wird wieder einen Bus-Shuttle organisieren.
Ferdi Breidbach hat stellvertretend für die klagenden Personen ein bewegendes Schlussplädoyer gehalten, dessen Inhalt hier nachgelesen werden kann.