BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Man hätte Wetten darauf abschließen können, dass der nur knapp in Stichwahl wiedergewählte Bürgermeister von Blankenfelde Mahlow Baier (SPD) auch das Urteil Nachtflugurteil des Bundesverwaltungsgerichtes mit seiner gewohnt begrenzten Sichtweise kommentiert.
Ausgerechnet in einem Aufmacher der „Märkischen Allgemeinen“ (MAZ 15.10.11) durfte er sein verqueres Diktum über das Nachtflugurteil des 4. Senates ablassen. Der Vorsitzende Richter des 4. Senates, so Baier, ist nicht nur parteilich, er pflegt auch „den bösen Schein“ und ist darum sicher auch befangen. Ursache seines Urteils ist nach Baier die Tatsache, dass dieser Richter aus Hessen kommt und auf Betreiben des ehemaligen Ministerpräsidenten Koch (CDU) „zum Vorsitzenden Richter“ ernannt wurde. Da weiß Baier nun, dass dieser Richter der wohl positiven Haltung von Koch zur Luftverkehrswirtschaft zum Opfer gefallen ist. Zumindest, so formuliert Baier, dass hier eine „moralische Verbundenheit“ des Richters mit Koch nicht auszuschließen sei.
Bekannt ist nun aber, dass die MAZ das Sprachrohr von Baier ist. Im Zweifel bekommt er in diesem Blatt jede Zeile, wenn seine Eskapaden nur den richtigen treffen. Baier ist dafür bekannt, dass er im Sinne der Politik von Platzeck, der SPD, als politischer Hofnarr tätig ist. Darum darf er seinen eigenen Anwalt zum Dattel machen, der nicht erkannt hat, wie befangen der Richter Rubel ist, keinen Befangenheitsantrag gestellt hat. Dabei saß Baier doch während der 2 tägigen Verhandlung im Gerichtssaal mit Blickkontakt zu seinem Anwalt. Baier verschweigt natürlich auch, dass der angeblich von Koch gesponserte Richter nie auf seinem Stuhl sitzen würde, wenn seine Partei, die SPD dies nicht gewollt hätte. Oder will Baier glauben machen, dass die SPD im Richterwahlausschuss überstimmt wurde und so Rubel gegen den Willen seiner Partei Vorsitzender des 4. Senates ist.
Immerhin, die SPD wird es gefreut haben wie Baier mit diesem Rohrkrepierer die Schuld an diesem Skandalurteil einem Gericht zuschob, das eine Nachtflugregelung für den BBI/BER durchgewunken hat, die von Platzeck so gewollt war und im Planfeststellungsbeschluss der brandenburgischen Landesregierung niedergeschrieben ist. Nach der Logik Baiers, ist dann aber der von Koch angeblich installierte Richter Rubel tatsächlich von Platzeck, seiner Partei der SPD abhängig. Schließlich hat nicht Koch eine Nachtflugregelung für den BBI/BER vorgelegt sondern Platzeck mit Zustimmung und Beifall seine Parteigenossen Wowereit und der Zustimmung der Abgeordneten der SPD.
Jetzt aber, so kündigt der ewige Aktionist an, wird er, die wievielte eigentlich schon, neue Kooperation mit anderen Bürgerinitiativen ins Leben rufen. Schließlich ginge es darum auch die Initiative gegen die CO2 – Verpressung vor den BBI – Karren zu spannen. Diesmal hat Baier aber noch die anderen Initiativen vergessen, denen er schon in der Vergangenheit angedroht hat, dass er sie auf den Pfad der Tugend, formuliert von Baier, bringen wird.


Märkische Allgemeine » Nachrichten » Brandenburg/Berlin » MAZ-Überblick 15.10.2011

FLUGHAFEN: Bürgermeister attackiert Leipziger Nachtflug-Richter
Ortwin Baier (SPD) wirft Rüdiger Rubel Befangenheit vor

POTSDAM - Nach dem Nachtflug-Urteil vom Donnerstag hat einer der unterlegenen Kläger schwere Vorwürf gegen das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben: Ortwin Baier (SPD), Bürgermeister von BlankenfeldeMahlow (Teltow-Fläming), warf dem Vorsitzenden Richter Rüdiger Rubel gestern Parteilichkeit vor. Wenn Rubel „auch noch den Schutz der Nachtruhe hinter die Verkehrsinteressen zurücktreten lässt, dann flammt in meinen Augen ein ’böser Schein’ der Befangenheit auf“, sagte Baier. Die Erklärung Rubels, ein fünfstündiges Flugverbot werde zu einer „deutlich spürbaren Lärmpause“ führen, nannte Baier eine „billige Ironie“. Dem Bundesrichter fehle offensichtlich die Erfahrung mit Nachtflügen, meinte Baier.
Unter dem Vorsitz des 57-jährigen Rubel hatte der vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Klage mehrerer Gemeinden und Anwohner für ein striktes Nachtflugverbot verworfen und dies unter anderem mit der herausragenden Funktion des Flughafens für die Hauptstadt-Region begründet. Damit dürfen zwischen 22 Uhr und Mitternacht sowie zwischen fünf und sechs Uhr im Schnitt 77, in Spitzennächten bis zu 103 Maschinen fliegen.
Rubel, der seit 1996 Bundesrichter ist, war zuvor Verwaltungsrichter in Hessen und ist dort noch heute Honorarprofessor an der Universität Gießen. 2008 wurde er zum Vorsitzenden Richter ernannt. Laut Baier geschah dies auf Betreiben des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU). Dieser habe bekanntlich „eine nicht gerade ablehnende Haltung zur Luftverkehrswirtschaft“, so Baier. Eine „zumindest moralische Verbundenheit“ sei nicht gänzlich auszuschließen.
Unterdessen setzen die Lämgegner nach ihrer Niederlage auf ein Volksbegehren. Die erste Stufe – die Volksinitiative – haben die Aktivisten mit rund 24.000 gültigen Unterschriften erreicht. Für ein erfolgreiches Volksbegehren sind mindestens 80.000 Unterschriften nötig. Um die Stimmenzahl zu erreichen, suchen die Initiatoren offenbar den Schulterschluss mit anderen Bürgerinitiativen. So sei eine Kooperation mit den Gegnern der unterirdischen CO2-Verpressung denkbar, um die nötige Unterstützung zu erreichen, sagte Baier. (Von Torsten Gellner)

Märkische Allgemeine » Nachrichten » Meinung » Kommentare 15.10.2011

Von Torsten Gellner
Schlechter Verlierer
Nach dem Spiel ist vor dem Spiel: Getreu dem unverwüstlichen Fußballermotto agieren die Nachtfluggegner. Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts haben ihnen gerade eine her- be Niederlage eingebracht, da rüsten sie sich mit einem Volksbegehren für den nächsten Angriff auf den nächtlichen Lärm. Doch einer tritt nach, und zwar ziemlich übel. Bürgermeister Ortwin Baier präsentiert sich mit seiner Befangenheitsthese als schlechter Verlierer. Der Vorwurf wirkt arg konstruiert und geht so: Der hessische Ministerpräsident hat seinerzeit nicht nur den Frankfurter Flughafen gefördert, sondern auch die Karriere des heutigen Bundesrichters Rüdiger Rubel. Aus alter Verbundenheit soll dieser heute ein Urteil zur Freude der Luftfahrtbranche gefällt haben. Steile These, flaches Argument. Wenn Ortwin Baier als Kläger seine Anschuldigung wirklich ernst meinte, dann hätten seine Anwälte zum Verhandlungsauftakt ja auch ein Ablehnungsgesuch stellen können. Das ist nicht geschehen. Die Anwälte werden gewusst haben, warum.