BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Leserbrief an die MAZ vom 06.06.2011

Die „MAZ“ kann es nicht lassen, unsinnige Informationen unter der Bevölkerung zu verbreiten (MAZ vom 6.6.2011, S. 1)

Unter der Überschrift „Volksinitiative gegen Nachtflüge“ wurde über die Eröffnung einer Volksinitiative im Land Brandenburg und ein Volksbegehren im Land Berlin für ein striktes Nachtflugverbot am künftigen BBI berichtet, mit denen Druck auf die Landesregierungen und damit auf den Flughafenbetreiber ausgeübt werden soll, von den im Planergänzungsantrag geforderten bis zu 113 Nachtflügen in den Nachtrandzeiten zwischen 22 und 24 Uhr sowie 5 und 6 Uhr zu verzichten.

So gut und richtig diese Forderungen sind und mit Hilfe einer Massenbewegung durchgesetzt werden sollen, ist die Berichterstattung eines Referenten namens „gel“ wieder mal ein tüchtiger Unsinn, der – ohne den Grips einzuschalten – ungeprüft den Betroffenen; aber darüber hinaus auch vielen Nichtbetroffenen in den beiden Ländern vor die Füße geworfen wird. Kein Wunder, dass aus solchen Fehlinformationen schnell Schlussfolgerungen gezogen werden: „warum meckern die Betroffenen eigentlich so lautstark, denn so schlimm ist doch bei einem nachts derart „eingeschränkten Betrieb“ die Belastung gar nicht“.

Solche unbedacht hingeschriebenen Worte zusammen mit dann auch noch falschen Zahlen sind geeignet, unbedarften Lesern eine völlig falsche Bewertung des Gelesenen zu vermitteln.

Was sind die Fakten: 103 Flugbewegungen in den 3 Nachtrandstunden – an Spitzentagen sind sogar 113 Flugbewegungen geplant – bedeuten durchschnittlich ca. 34 (maximal 38) Flugbewegungen in der Stunde, d.h. auf jeder Flughafen-Stirnseite bei gleich vielen Starts und Landungen (günstigster Fall !) 17 (maximal 19) Flugbewegungen pro Stunde. Das aber bedeutet durchschnittlich mindestens alle 3,5 Minuten ein Überflug im Bereich eines Betroffenen. Dabei darf man eigentlich nicht von einem Durchschnittswert ausgehen, sondern muss in Betracht ziehen, dass innerhalb dieser Nachtrandzeiten Konzentrationen von Flugbewegungen auftreten werden, so dass in Spitzenzeiten die Abstände zwischen zwei aufeinander folgenden Flugbewegungen wesentlich kürzere Zeitdifferenzen aufweisen werden. Bei einer derartigen Ruhestörung von „eingeschränktem Betrieb“ zu faseln, ist aus meiner Sicht unverantwortlich und muss aufs Schärfste zurückgewiesen werden.

Nur ein „eingeschränkter Betrieb, der nur Sonderflugbewegungen für Regierungsmaschinen, Polizei- und Rettungsflugzeuge, usw. zulässt“ ist akzeptabel und deshalb kann es auch nur um ein striktes Nachtflugverbot in der gesamten Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr des Folgetages gehen und um keine irgendwelchen Zugeständnisse, die diese berechtigten Forderungen zu unterlaufen versuchen.

Die neuesten Offenbarungen der Lügen und Kungeleien der politisch Verantwortlichen  in der Frage der Verschleierung der wahren Flugrouten, wie sie gerade auch heute im gleichen „Blatt“ auf der Seite 4 veröffentlicht worden sind, zeigen, dass wir zu diesen „Leuten“ kein Vertrauen mehr haben dürfen. Sie haben ihre Autorität verwirkt – und deshalb dürfen wir auch auf sie keine Rücksicht mehr nehmen, ihnen unseren berechtigten Zorn ins Stammbuch zu schreiben.

 

Prof. Dr.-Ing. habil. E. Augustin, Blankenfelde