Ihr Artikel "Blankenfelde will gegen Flughafen klagen" in der Berliner Zeitung vom 26.04.2014
"Der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) drohen erhebliche Mehrkosten für die Entschädigung der Anwohner am zukünftigen Hauptstadtflughafen BER. Wie die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow am Donnerstagabend mitteilte, hält sie das Vorgehen der FBB bei der Ermittlung der Entschädigungshöhe für rechtswidrig. ...
Sollte Blankenfelde sich mit diesem Standpunkt durchsetzen, hätte das schwerwiegende Folgen. Zum einen bräuchte die FBB womöglich noch mehr Geld als die 700 Millionen Euro, die derzeit für Entschädigungen veranschlagt werden. Ursprünglich sollten sogar 139 Millionen Euro reichen."
Sehr geehrter Herr Bombosch,
Die KORREKTE Wertermittlung der Grundstücke, die die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow gerichtlich erzwingen will, führt KEINESWEGS zu Mehrkosten, sondern lediglich dazu, dass dem Versuch der FBB, die Bürger über den Tisch zu ziehen, ein Riegel vorgeschoben wird!
Sollte sich die FBB nämlich mit ihrem jetzt geplanten Vorgehen mit Billigung der Genehmigungsbehörden durchsetzen dürfen, hätte das in der Tat schwerwiegende Folgen - für die Anwohner und den Rechtsfrieden: Die ohnehin bis über die Grenze des zumutbar belasteten Anwohnerhaushalte hätten dann zwar höchstrichterlich bestätigt Anspruch auf ein gutes planfestgestelltes Schutzziel von keiner Überschreitung von 55 dB(A) im Rauminneren bei geschlossenen Fenstern - aber es würde ihnen in der Praxis nichts nützen. Wenn die Flughafengesellschaft, weil sie Geld sparen will, ihre Grundstückswertermittler in einem Leitfaden anweist, von dem ermittelten Grundstücks- und Gebäudewert einen erheblichen Prozentsatz abzuziehen, weil Immobilien in Flughafennähe vom "Markt" eben nur zu Ramschpreisen verkäuflich seien, dann sollen die Betroffenen schlichtweg betrogen werden, damit die FBB sich weiter vor ihren Pflichten drücken und stattdessen weiter ihre Unfähigkeit, einen Flughafen fertigzustellen, finanzieren kann.
Bei dem EU-Notifizierungsverfahren im Dezember 2012 wegen der zusätzlich 1,2 Mrd. Euro, hatte die Bundesrepublik Deutschland als Berechnungsgrundlage für die für den planfeststellungskonformen Schallschutz benötigten Mittel 600 Mio Euro errrechnet und sich genehmigen lassen. Dabei ging man davon aus, dass pro Anwoherhaus im Tagschutzgebiet durchschnittlich ca. 40.000 Euro zum Einbau des erforderlichen baulichen Schallschutzes (Fenster, Dach- und Wanddämmungen) benötigt werden.
Offensichtlich findet es die FBB verlockend, nach ihrer gerichtlichen Niederlage im Schallschutzstreit nun an anderer Stelle die Millionen wieder einzusparen zu versuchen.
Die Anwohner wollen NICHT MEHR, als ihnen zusteht! Aber eben auch nicht weniger. Sie wollen sich einfach nicht betrügen lassen.
Ich hoffe, dass sie das nicht nur verstehen, sondern in Zukunft auch kommunizieren werden.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin Bohnsdorf
Christine Dorn