BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

-------- Original-Nachricht --------

Betreff: Sts. Bretschneider leugnet Gesundheitsschäden durch Fluglärm
Datum: Tue, 29 Apr 2014 07:29:35 +0200
Von: "Buero@Günther" Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
An: Bretschneider, Rainer Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Kopie (CC): MP Woidke Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Staatskanzlei Brandenburg                                                                                    Mahlow, 21.04.2014
Flughafenkoordination
Herrn Staatsekretär R. Bretschneider
Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam


Ihr Auftritt am 31.03.2014 / Sondersitzung Flughafenausschuss
Grüne Passage / Blankenfelde-Mahlow

Offener Brief / Aufsatz
Eines Tages wird der Mensch den Lärm
ebenso unerbittlich bekämpfen
müssen,
wie die Pest und die Cholera. 
             
Robert Koch 1910
Sehr geehrter Herr Bretschneider,

es ist schon ein paar Tage her, dass Sie den versammelten TeilnehmerInnen der Ausschusssitzung Ihre Sicht der Welt dargelegt haben. Wie immer in Ihren öffentlichen Äußerungen kamen Sie auch diesmal nicht umhin, neuerlich Unsinn zu erzählen.

In der Diskussion um die gesundheitsschädigenden Auswirkungen von Nachtflügen auf Menschen machten Sie mit Bezug auf die Studie - federführend aus der Kardiologie der 'Johannes Gutenberg' Universität Mainz (s.A.) - 'Effect of nighttime aircraft noise exposure on endothelial function and stress hormone release in healthy adults' folgende Äußerung:

Gedächtniszitat:
'Die Probanden seien mit 60 dB Dauerschall beschallt worden und hier in den BER-Schallschutzgebieten würden in Schlafräumen solche Pegel gar nicht auftreten können.'

Das war von Ihnen als eine Dosis Baldrian für die Betroffenen gedacht:

Seht her Leute, das was die Mediziner da herausgefunden haben kann Euch wurscht sein, denn ihr habt ja den 'weltbesten Schallschutz', lebt folglich Dank staatlicher Fürsorge geborgen jenseits gesundheitsschädigender Schalldruckpegel von Schallereignissen des Flugverkehrs zu nachtschlafenden Zeiten!

Für Ihre Darlegungen den ZuhörerInnen gegenüber, die sicher in Mehrheit nicht über hinreichende medizinische und bauphysikalische Sachkenntnis und Erfahrung zur Selbsteinschätzung ihrer Situation verfügen, gibt es nur zwei Erklärungen:

1. Sie haben keine Kenntnisse der wahren Sachverhalte, machen das aber nach dem Motto 'Sachkenntnis trübt die Entscheidungsfreude' zu Ihrer Arbeitsgrundlage und gauckeln den Menschen zur Beschwichtigung und Zerstreuung ihrer diffusen Ängste etwas vor.
oder
2. Sie haben sehr genaue Kenntnisse der wahren Sachverhalte, halten es aber für unbedingt erforderlich, die Menschen in der Sache demagogisch zu verführen und arglistig zu täuschen.

Beide Alternativen sind für einen Beamten in Ihrer Position gänzlich inakzeptabel, denn sie zeugen angesichts der wissenschaftlichen Evidenz des Auftretens von Gesundheitsschäden durch Fluglärm bei Betroffenen  von einem gehörigen Maß an Menschenverachtung und Mißachtung rechtsstaatlicher Positionen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.



Nach dieser Vorrede werde ich Ihnen nun konkret aufzeigen, was an Ihren Äußerungen unwahr und unsinnig ist::

Sie sagten den Zuhörern, die Probanden seien mit 60 dB Dauerschallpegel beschallt worden.
- Das ist Falsch!
Dauerschallpegel sind reine Rechengrößen, die sich erst durch Anwendung bestimmter Rechenverfahren aus der Menge der fortlaufend gemessenen Schalldruckpegel zeitlich intermittierender Schallereignisse von 'Überflügen' ermitteln lassen. Mit solch fiktivem energieäquivalentem Dauerschallpegel kann man nicht beschallen! Dauerschallpegel dienen nur der Rangordnung und Klassifizierung von Schallereignissen in bestimmten Zeiträumen im Sinne von Schallschutzmaßnahmen.

Richtig ist:
Die Patienten wurden mit 30 oder 60 Fluglärmereignissen pro Nacht - in der 'Kontrollnacht' gar nicht - beschallt, deren Maximalpegel im Durchschnitt bei 60 dBA) gelegen haben und deren energieäquivalente 'Dauerschallpegel' Leq3 für 30 Ereignisse pro Nacht zu Leq3dB(A)=43,12+/-4,91 und für 60 Ereignisse pro Nacht zu Leq3dB(A)=46,28+/-3,89 berechnet wurden.
Zitat aus der Studie (s.A.):
[30 or 60 aircraft noise events per night with an average maximum sound pressure level (SPL) of 60 dB(A)]

Soviel zunächst zu den von Ihnen vorgegauckelten 'Pegel-Wahrheiten' in Ihrer öffentlichen Darstellung in der 'Grünen Passage'!


Kommen wir nun zu Ihrer Behauptung, im Gebäudeinneren würden 'Pegel von 60 dB' gar nicht auftreten. Bei dieser Äußerung hatten Sie wahrscheinlich das Tagschutzziel von NAT 0x55dB(A) vor Augen, was in der Tat höhere Pegel als 55 dB(A) im Inneren von Gebäuden - aber nur (!) in Wohn- und Arbeitsräumen - imTagschutzgebiet verhindern soll.

In den Schlafräumen der Gebäude des gesamten Schutzgebiets (Tag- & Nacht-SG) sind dagegen pro Nacht sechs Überschreitungen von 55 dB(A) (NAT 6x55dB(A)) zulässig, ohne dabei gleichzeitig noch zulässige Höhen der einzelnen Überschreitungspegel auf bestimmte Maximalwerte zu bestimmen. Die Höhen der Überschreitungspegel sind nach oben unbegrenzt offen - könnten z.B. auch mal 100dB erreichen, ohne das Schutzkriterium zu verletzen!

Alle anderen Räume der Gebäude erhalten keine Schallschutzvorkehrungen gemäß des Schallschutzprogramms der FBB. Ein 'Entspannungsbad' im Badezimmer eines Hauses im Tagschutzgebiet wird daher ohne Schallschutz inmitten höllischen Fluglärms stattfinden müssen!

Die Folge dieses Schallschutzprogramms ist eine Gebäudehülle, die akustisch einer Scheibe 'Schweizer Käses', bestehend aus Durchgangslöchern, Sacklöchern mit dünnem Käse-Membranabschluss und dicker Käsewand gleicht,  und die im Gebäudeinneren eine wilde Berg- und Talbahn der Schalldruckpegelhöhen bei Überflügen entstehen läßt.
Das ganze Gebäude wird schallschutztechnisch mit einem Flickenteppich unterschiedlichster Schutzkriterien überzogen.
Mit diesem BER-Schallschutzprogramm wird offensichtlich das Schutzgut Mensch - gemäß Umweltverträglichkeits-Prüfung nach UVG - in ganz besonderes perfider Art und Weise gewürdigt.

In diesem Sinne ist es schon verwunderlich, dass die Landesregierung in ihrem verzweifelten Ringen um ihr selbstgestecktes Ziel 'Mehr Nachtruhe' zu erreichen, noch nicht auf die Idee gekommen ist, den betroffenen Menschen im Tagschutzgebiet als ihre - geniale wirtschaftliche (!) - Lösung des  'Mehr Nachtruhe'-Problems vorzuschlagen, doch besser auf der Couch im NAT 0x55 dB(A) geschützten Wohnzimmer  als im NAT 6x55 dB(A)-geschützten Schlafzimmer zu nächtigen!


Kommen wir nun zum Gegenbeweis Ihrer unhaltbaren Behauptungen, zu den Pegelwerten, wie sie im Inneren von Gebäuden, speziell den Schlafräumen, die nach NAT 6x55dB(A)  geschützt werden müssen, vorkommen.

Zuvor jedoch muss ich allerdings noch Ihre, in der 'Grünen Passage' beiläufig erwähnte Interpretation von NAT-Kriterien richtigstellen:

Sie sagten angesprochen auf Ihre 'Rundungskünste', die NAT 0,49x55 mit NAT 0x55 gleichsetzen, dass NAT 0,005x55 halt nur eine andere 'Rundungsvariante' sei. Hier zeigt sich abermals, dass Sie die tiefere Bedeutung der Zahl 0,005 im Zusammenhang mit dem NAT-Kriterium nicht begriffen haben. Die Flughafengesellschaft hatte in den Planfeststellungsbeschluß eingebracht, Schallschutz am Tage (06-22 Uhr) in der Weise zu gewähren, dass der Schalldruckpegel von 55 dB(A) im Rauminneren nicht überschritten werden darf.

Die Basis für die Ingenieurbüros bei Ermittlung der notwendigen Schallschutzmaßnahmen von Gebäuden bilden die Ergebnisse der üblichen und gesetzlich vorgeschriebenen Erfassungs- und Berechnungsverfahren (AzD & AzB) für die Grenzen der Schutzgebiete und die Maximalpegelkartierung. Diese Rechenverfahren beziehen sich auf 180 Tage der sechs verkehrsreichsten Monate eines Jahres.

Wenn ein Pegel von 55 dB(A) einmal in 180 Tagen erreicht würde, dann stellte das eine Verletzung des Kriteriums dar und das entspräche rechnerisch einem Einhundertachtzigstel des insgesamt betrachteten Zeitraums.
Der 'Häufigkeitsquotient
in der Durchschnittsnacht'  bei einer Überschreitung ist gleich 1/180= 0,005555(5555Periode) [1/Tag]. Für die 'Nullüberschreitung' oder keine Überschreitung muss dieser Häufigkeitsquotient eben kleiner als 1/180 sein. Die Forderung NAT 0,00500x55 ist ein mathematisch korrekt anzuwendender Wert hinreichender Genauigkeit für den umgangssprachlichen Ausdruck NAT 0x55dB(A) und dafür, dass 'weniger als einmal'  oder eben keinmal eine solche Pegelüberschreitung über 55 dB(A) hinaus in der Durchschnittsnacht (!) stattfinden wird und hat nichts mit irgenwelchen Rundungen zu tun!
Pegel verursachende reale Überflüge finden entweder ganz oder gar nicht statt. Sie werden von ganzen Zahlen repräsentiert und nicht von rationalen ( oder Bruch-) Zahlen, außer in den o.g. Berechnungsverfahren für die Durchschnittsnacht.
Eine Bruch-Zahl im Überflug käme einem unvollenden Überflug gleich und bedeutet den Absturz des Flugzeugs - auch mal einer randvoll betankten Interkontinentalmaschine (!) - ins Gemeindegebiet. Dann allerdings dürfte auch die Einhaltung von NAT-Kriterien des Schallschutzes von völlig untergeordneter Bedeutung sein.
....
 

Zur besseren Demonstration dessen, welche Pegelhöhenbei NAT 6x55dB(A) im Schlafzimmer noch so ankommen, nehme ich die Daten eines extrem schallintensiven Überflugs zu Hilfe. Am 27. August 2013 landete und startete eine B747-422 in Schönefeld. Ein Vorgeschmack dessen, was uns zukünftig regelmäßig erwarten wird:


Abb. 1: Landeanflug Boeing747 mit Maximalpegel von 94 dB(A) -> blauer Meßpunkt 94 dB unter Flugspur; der Lärmteppich reicht in den Grenzen von 55 dB vom S-Bahnhof Lichtenrade im Norden bis über Dahlewitz im Süden hinaus. Die weiter unten erfolgenden Schalldruckpegel-Betrachtungen gelten zwischen Lichtenrade und Dahlewitz auf der eingezeichneten 'grünen' Linie

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Für eine quantitative vergleichende Betrachtung der Pegelverhältnisse muß ich einige Berechnungen zugrunde legen, die ich hier sehr dankbar mit einbringe und die mir Herr Prof. Augustin aus Blankenfelde freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. Die Berechnungen sind nach der  Berechnungsmethode: AzB-DLR/20XX(2006) ausgeführt worden, die auch den Berechnungen der Grenzen der verschiedenenSchallschutzgebiete und der Maximalpegel-Karten vom Flughafen einst zugrunde gelegt wurden.

Für einen Maximalpegel von 96,5 dB an einem Aufpunkt im Schallschutzgebiet am Boden ergibt sich folgendes Bild aus den berechneten Daten:


Abb. 2: Pegelhäufigkeiten in der Durchschnittsnacht als Funktion der Pegelwerte für einen Aufpunkt am Boden mit dem Maximalpegel Lmax,außen,Nacht=96,5 dB(A) in Parameterdarstellung der unterschiedlichen NAT-Werte/Anzahlen der Überschreitungen von 55 dB(A).

Zur Erläuterung der Darstellung:
Die rote Kurve zeigt die Pegelhäufigkeit der außen (!) auftretenden Pegel. Der Pegel von 96,5 dB tritt im Sinne des absoluten Maximums in den 180 verkehrsreichsten Tagen genau einmal auf. Gut 91 dB werden in gleicher Weise 10 x im Zeitraum erreicht. Ab ca. 83 dB werden alle kleineren Pegel in der Durchschnittsnacht mehrmals (bis zu einigen 10x), mindestens jedoch einmal erreicht.
Die gelbe Kurve (NAT 16x55) habe ich hinzu genommen, um deutlich zu machen, was die FBB den Schallschutzberechtigten zuzumuten gedachte, als sie in betrügerischer Absicht beginnend, Schallschutz für NUR 139 Mio. € im Budget ihres Finanzplans auswies. Alle Pegel kleiner gleich 71 dB träten mehrfach, mindestens jedoch einmal im Inneren des Gebäudes, das nach NAT16x55 geschützt wäre in der Durchschnittsnacht auf. Na dann - Gute Nacht!
Die grüne Kurve nach geltenden NAT 6x55 für den Nachtschutz zeigt deutlich, dass pro Durchschnittsnacht Spitzenpegel von ca. 65 dB innen einmal erreicht werden. Pegelspitzen von 73 dB treten 10x in den 180 Tagen auf. Die absolute Spitze von 78 dB einmal in 180 Tagen. Die Differenz zwischen Außenpegel und Innenpegel muß in diesem Falle 18,3 dB betragen, um dem NAT 6x55-Kriterium zu genügen. Die bauliche Schalldämmung des Gebäudes und ihr Maß müssen für Schlafräume so ausgelegt werden, dass Schallfrequenz und -amplituden unabhängig diese Pegeldifferenz zwischen Außen und Innen von mindestens 18,3 dB erreicht wird.
Die violette Kurve mit NAT 3,5x55 ist der Inkonsistenz der 'Schallschutz-Kriterien' in ihrer Unmöglichkeit gleichzeitig zu gelten, geschuldet. So ist es bei Einhaltung des Pegelkriteriums von NAT 6x55dB(A) nicht möglich, das gleichzeitig nach Planfeststellungsbeschluss geforderte Dauerschallpegelkriterium Leq,Nacht,innen <= 35 dB(A) einzuhalten. Ein Leq von 35 dB nachts im Inneren wird hier rein rechnerisch erst mit NAT 3,5x55 erfüllt!


Abb. 3: Dauerschalldruckpegel Leq,Nacht,innen nach vorstehender Daten aus Abb. 2 für verschiedene NAT-Kriterien bei Lmax=96,5 dB(A) außen. Der Leq,Nacht,außen beträgt in diesem Falle 56,2 dB(A). Wenn man den Bildungsalgorithmus von NAT-Kriterien auf die Daten des Außenpegels  anwendet, so ergeben sich etwa 31 Überschreitungen von 55 dB(A) außen. In der Notation des Pegelkriteriums somit NATNacht,außen 31x55dB(A). Der Dauerschallpegel bei Schallschutz nach NAT 6x55 ist Leq,Nacht,innen=37,9 dB(A) in dieser Beispielrechnung.

Damit Sie erkennen mögen, dass die zuvor geschilderten Pegelverhältnisse in Schlafräumen im Schallschutzgebiet keine Singularität darstellen, gebe ich Ihnen hier noch ein Beispiel für eine Ort am Boden, an dem ein ein knapp 10 dB kleinerer absoluter Maximalgegel von Lmax,außen,Nacht= 87,5 bB(A) auftritt:

Abb. 4: Pegelhäufigkeiten in der Durchschnittsnacht als Funktion der Pegel für einen Aufpunkt am Boden mit dem Maximalpegel Lmax,außen,Nacht=87,5 dB(A) in Parameterdarstellung der unterschiedlichen NAT-Werte/Anzahlen der Überschreitungen von 55 dB(A).

Die Interpretation der Darstellung erfolgt in gleicher Weise, wie oben für Abb. 2. Hier gehe ich nur auf die Außenpegel und die Pegelhäufigkeiten für NAT 6X55 dB(A) näher ein.
Die rote Kurve zeigt die Pegelhäufigkeit der außen (!) auftretenden Pegel. Der Pegel von 87,5 dB tritt im Sinne des absoluten Maximums in den 180 verkehrsreichsten Tagen genau einmal auf. Etwa 83 dB werden in gleicher Weise 10 x im Zeitraum erreicht. Ab ca. 78 dB werden alle kleineren Pegel in der Durchschnittsnacht mehrmals (bis zu einigen 10x), mindestens jedoch einmal erreicht.
Die grüne Kurve nach geltenden NAT 6x55 für den Nachtschutz zeigt deutlich, dass pro Durchschnittsnacht Spitzenpegel von ca. 62,5 dB innen einmal erreicht werden. Pegelspitzen von 68 dB treten 10x in den 180 Tagen auf. Die absolute Spitze von 72 dB einmal in 180 Tagen. Die Differenz zwischen Außenpegel und Innenpegel muß in diesem Falle 15,4 dB betragen, um dem NAT 6x55-Kriterium zu genügen. Das Schall-Dämmmaß des Gebäudes muß so ausgelegt werden, dass frequenz- und amplitudenunabhängig diese Pegeldifferenz zwischen Außen und Innen von 15,4 dB erreicht wird.
Die violette Kurve zeigt, dass ein Dauerschallpegel von <= 35 dB(A) erst ab NAT 4,6x55 erreicht werden kann.


Abb. 5: Dauerschalldruckpegel Leq,Nacht,innen nach vorstehender Daten aus Abb. 4 für verschiedene NAT-Kriterien bei Lmax=87,5 dB(A) außen. Der Leq,Nacht,außen beträgt in diesem Falle 52,17 dB(A).
Wenn man den Bildungsalgorithmus von NAT-Kriterien auf die Daten der Außenpegel anwendet, so ergeben sich 39,8 Überschreitungen von 55 dB(A). In der Notation des Pegelkriteriums somit NATaußen 40x55dB(A).
Der Leq,Nacht,innen bei Einhaltung des NAT 6x55-Kriteriums beträgt in diesem Rechenbeispiel 36,8 dB(A).
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Bevor ich auf die Analyse der Überflugdaten der eingangs erwähnten B747-422 näher eingehe, zunächst die Zusammenfassung wichtiger Erkenntnisse aus den bisherigen Pegelanalysen und Betrachtungen:

1. Die oben gewonnenen Ergebnisse gelten für die Durchschnittsnacht der 180 Tage der verkehrsreichsten Monate. Die tatsächlich auftretenden Pegelwerte können davon sowohl nach oben als auch nach unten abweichen.
Wie wir z.B. aus der BER-Nachtflugfibel ( http://www.diethard.de/Fluglaerm/BER-NachtflugFibel.pdf ) wissen, liegen die Zahlen der prognostizierten Flugbewegungen in den typischen Spitzennächten etwa 30-40% und die der absoluten Spitzennacht zwischen 80-150% über den jährlichen Mittelwerten der Flugbewegungen pro Nacht. Es wird somit Nächte geben, in denen Pegelwerte und ihre Häufigkeiten auftreten, die deutlich über den oben für die Durchschnittsnacht ermittelten Werten liegen.
Es gilt hier mit Blick auf die 'Mainzer Studie' festzuhalten:
Pegel von 60 dB(A) und höher werden in Schlafräumen der BER-Schallschutzgebiete, geschützt nach NAT 6x55dB(A) locker erreicht! Für die Durchschnittsnacht der 180 verkehrsreichsten Tage erreichen die errechneten Dauerschallpegel mit 37 und 38 dB in den nach NAT 6x55 geschützten Schlafräumen (!) nicht die in der Studie ermittelten Werte von 43 und 46 dB.

2. Die notwendige Pegeldifferenzen zwischen Nacht-Außen- und -Innen-Pegel im Bereich von 95 bis 80 db außen liegen abhängig von der Maximalpegelgröße zur Einhaltung des NAT 6x55dB(A)-Kriteriums etwa zwischen 20 und 10 dB für Schlafräume im Nachtschutz der ausgewiesenen Schallschutzgebiete. Alle Schlafräume außerhalb dieser Gebiete erhalten gar keinen Schallschutz und bei 'voll' geöffnetem Fenster liegen die Pegel im Rauminneren, je nach Innenausstattung der Räume nur leicht unter dem Außenpegel, kommen den Außenpegeln in ihrer Größe sehr nahe.
Zum Vergleich:
Einem gekippten Fenster wird - auch in der Rechtsprechung - noch ein Dämmmass von 15 dB zugesprochen. Das geschlossene 'normale' Fenster wird  - auch im PFB S. 655 - mit 24 dB Dämmmass knapp unterhalb der Schallschutzklasse 1 für Schallschutzfenster angenommen!

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Um die Dimension der Schallfeldes der Boeing im Gemeindegebiet darstellen zu können, habe ich eine Grafik  gewählt, die die Schalldruckpegel in ihren Höhen längs der 'grünen' Linie aus Abb. 1 am Boden senkrecht zur Flugspur visualisiert. Der Schnittpunkt dieser Linie mit der 'Lotlinie (Horizontalkomponente) der Flugspur' liegt genau an der blauen Meßpunktmarkierung in Abb. 1. Auf dieser Linie sind auch die Schnittpunkte der Grenzlinien (Isophone) des Nacht-Schutzgebietes mit der 'grünen Linie' in ihrer Entfernung zum Lotpunkt der Flugspur abgetragen worden.

Zur Erläuterung der grafischen Darstellung:
Die Darstellung von Pegelverläufen erfolgen in durchgehenden Linien. Gestrichelte Linien dienen lediglich der geografischen Orientierung auf der Linie der Entfernungsachse. Die eingezeichneten Ortslagen liegen nicht auf der grünen Linie. Sie sind Projektionen der senkrechten Abstände dieser Ortslagen am Boden von der Flugspur auf die Entfernungsachse und sind Synonym für die riesige Verlärmung der Bevölkerung in der Fläche. Die dargestellten Pegelwerte dagegen gelten nur für Orte oder Punkte, die auf der grünen Linie liegen und die größtenteils durchs Gemeindegebiet führt. Alle eingezeichneten Orte sind ebenfalls stark vom Fluglärm betroffen, ihre Pegelwerte habe ich nicht erhoben und sie liegen auch nicht unbedingt innerhalb des Nachtschutzgebiets.


Abb. 6: Darstellung der Schalldruckpegel außen und innen - in und außerhalb der Schallschutzgebiete - für den Überflug einer B 747-422 nach Abb.1 als Funktion der seitlichen Entfernung senkrecht zur Flugspur von ihrem Lotpunkt ausgehend auf der grünen Linie von Abb. 1.

Weiter Erläuternde Details und Hinweise zu den gezeigten Kurvenverläufen:

- Die dunkelblaue Kurve mit den Punkten zeigt den Verlauf der Pegelhöhen mit wachsender senkrechter Entfernung vom Lotpunkt der Flugspur am Boden. Direkt senkrecht unter der Flugspur beträgt der Schalldruckpegel am Boden 94 dB(A). 55 dB(A) außen werden erst in mehr als 4 km Entfernung recht und links vom Lotpunkt der Flugspur erreicht. Die Distanz zwischen den 'Rändern' des 55 dB(A)-Lärmteppichs in Abb. 1 beträgt an diesem Schnittpunkt mit der Flugspur im senkrechten Abstand immerhin mehr als 8 km!

- Die türkisfarbene Kurve zeigt die auftretenden Pegelhöhen im Inneren von Gebäuden im Nachtschutz der Schallschutzgebiete geschützt nach dem NAT 6x55dB(A)-Kriterium, gemäß der oben (Abb. 2 u.4) erorderlichen Pegeldifferenzen zwischen außen und innen. Die Pegelhöhen in den so geschützten Räumen können immerhin noch Werte zwischen 72 und 76 dB(A) annehmen. Es kann auch nicht wirklich überraschen, dass in völlig ungeschützten Gebäuden direkt an der 'äußeren' Grenze zum Schutzgebiet bei offenem Fenster in den Schlafräumen Pegel bis zur Höhe des Außenpegels von 85dB(A) auftreten, während beim Nachbarn im NAT 6X55 - geschützten Schlafraum mit Belüftungseinrichtung und bei geschlossenen Fenstern direkt an der 'inneren' Grenze des Schutzgebiets nur etwa  72 dB(A) auftreten.

- Die dunkelrote Kurve zeigt die Pegelhöhen, die sich bei Einhaltung des Dauerlärmpegel-Kriteriums Leq,Nacht,innen = 35 dB(A) für derart geschützte Schlafräume in den Schallschutzgebieten ergäben. An den Grenzen erfolgen (zufällig ?) nahezu stetige und harmonische Übergänge zu den Pegeln der 'gelben' Kurve außerhalb der Schutzgebiete.

- Die gelbe Kurve außerhalb der Schutzgebiete zeigt die resultierenden Pegelhöhen im Inneren von Gebäuden unter der Annahme, dass die Fenster gekippt sind und die 'handelsüblichen' 15 dB(A) Pegeldifferenz als Dämmmass angesetzt werden. Die Breite des Gebiets, indem noch bis zu 60 dB(A) bei gekippten Fenstern im Inneren erreicht werden beträgt etwa 2,7 km und ist damit etwa doppelt so breit, wie die der ausgewiesenen Schallschutzgebiete auf dieser Linie!
Welche groteske Situation sich mit der 'amtlichen Festlegung' auf das15 dB-Dämmmaß des gekippten  Fensters in der direkten Nähe der Grenze des Schutzgebietes ergibt, wird deutlich:
Gebäude ohne extra Schallschutzvorkehrung außerhalb des Schutzgebiets werden allein durch die Festlegung des Dämmmaßes von 15 dB der Kippfenster um einige dB 'besser geschützt' als Gebäude, die nach NAT 6x55dB(A) in der Nachbarschaft im grenznahen Schutzgebiet  geschützt werden.

- Die hell-violette Kurve  zeigt den Pegelverlauf in Schlafräumen von Gebäuden außerhalb der Schallschutzgebiete. Die Kurven ergeben sich dadurch, dass, wie oben schon angemerkt, geschlossenen normale Fenster mit verordneten 24 dB Dämmmass vor Schall von außen schützen sollen. Die Schutzsituation wir damit noch grotesker. Im Inneren eines Schlafraums direkt außerhalb des Schutzgebiets werden nur noch 60 dB bei geschlossenem Fenster erreicht, währen im Schlafraum direkt innen an der Grenze des Schallschutzgebiets gelegen, nach NAT 6x55 (Fenster geschlossen + Lüftungseinrichtung) geschützt, noch 72 dB im Inneren erreicht werden.
Insbesondere die Bewohner der grenznahen Bereiche außerhalb des Schutzgebiets haben von der Politik die Wahl zwischen Pest und Cholera aufgebürdet bekommen. Sie dürfen entweder bei geschlossenem Fenster in ungesunder Raumluft (Raumklima) oder bei offenem Fenster in ungesundem Flugzeuglärm nächtigen - ein Leben lang!

Bleibt festzuhalten: Spitzenpegel von 60, 70 dB(A) und darüber in Schlafräumen werden in einem Gebiet mit der Breite von +/- 3 km links und rechts der Flugspur in Gebieten mit und ohne Schallschutz erreicht. Es ist relativ unerheblich, ob das Gebäude dabei im Schutzgebiet steht oder nicht.
Gleichzeitig wird an den Beispielen deutlich, dass das ganze Schallschutz-Konstrukt nach Planfeststellung nicht schlüssig und in sich inkonsistent ist. - Jedenfalls nicht auf den Gesundheitsschutz der Menschen ausgerichtet ist!
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Herr Bretschneider,
nach der vorstehenden Analyse steht es außer Frage, dass Sie in der Ausschusssitzung öffentlich horrenden Unsinn erzählt haben. Maximalpegel von 60 dB(A) und darüber, denen die Studienprobanden mehrfach in den Nächten ausgesetzt waren und die zu den dort geschilderten körperlichen und gesundheitlichen Reaktionen geführt haben, kommen hier im Nahfeld des BER sehr wohl in Schlafräumen in- und außerhalb der Schutzgebiete vor!
Wenngleich das Beispiel der B747 auch besonders hohe Pegel betrifft und auch vergleichsweise nicht sehr häufig Überflüge dieses Flugzeugtyps erfolgen könnten, so bleibt doch festzuhalten:
Bei den Probanden der Studie wurden die gemessenen Reaktionen des Körpers bereits nach einer Nacht der beschriebenen Applikation von Fluglärm festgestellt.

Die Anrainer des BER sind aber in 365 Nächten eines Jahres dieser Art von Beschallung täglich in Stärke und Häufigkeit zwar leicht variierend, ein Leben lang ausgesetzt und da werden auch die außen (!) um etwa 10 dB geringeren Maximalpegel lärmärmerer Maschinen durch ihr massenhaftes Aufkommen das ihre tun, um derartige gesundheitliche Reaktionen bei Betroffenen hervorzurufen.


Herr Bretschneider,
ich habe weit ausgeholt, um Ihnen in aller Deutlichkeit zu demonstrieren, dass Sie in der Sondersitzung des Flughafenausschusses unserer Gemeindevertretung zu den gesundheitsschädigenden Wirkungen von Fluglärm auf Menschen großen Unsinn erzählt haben.

Allerdings muss ich leider feststellen, dass dieser Unsinn bei Ihnen Methode hat und so bekommt das, was Ihren Zuhöreren vermeintlich als Unsinn erscheinen muss doch einen Sinn, einen bitteren Sinn!

Ich gebe Ihnen zwei Beispiele und darf zuerst in diesem Zusammenhang an Ihren unsäglichen Satz in der PM vom 16.11.2012 erinnern, den Sie sich anlässlich der Übergabe von 970.000 € als Beitrag des Landes zum völlig irrationalen Projekt 'fAIRleben' an den Bürgermeister unserer Gemeinde abgerungen hatten:
"Vielleicht entwickeln die Blankenfelder und Mahlower ja nicht nur für sich selbst Ideen und Perspektiven, wie es sich in unmittelbarer Nachbarschaft eines Flughafens gut und gesund leben lässt."

- Zynismus pur, beißender Hohn und Spott für die ' Blankenfelder und Mahlower'- Opfer menschenmißachtender Politik! In Ihrer bigotten Denkungsart haben offensichtlich werder kognitive noch emotionale Empathie für Schwerstbetroffene einen Platz.


Und weiter: Mir liegt ein Gedächtnisprotokoll, verfasst von Teilnehmern der Veranstaltung vor geladenen Gästen unseres Bürgermeisters in unserer Gemeinde am 22.01.2014 in den Räumen der Gemeinde in der Mahlower Ibsenstraße vor.

Hier zwei Ihrer bemerkenswerten Aussagen, die allerdings keine 'Singularität' darstellen. Andernorts sind von Ihnen derartige Inhalte auch schon vorgetragen worden:
Bretschneider hat bestritten, dass Fluglärm überhaupt krank macht. Lediglich unseren Garten könnten wir nicht mehr benutzen; da sei es dann nicht mehr gemütlich. Aber Tausende von Menschen in der Stadt hätten auch keinen Garten und lebten trotzdem. Aber krank mache uns der Fluglärm nicht. Das sei wissenschaftlich nicht hinreichend bewiesen. Und mit Greiser bräuchten wir ihm nicht zu kommen; an dessen Vorgehensweise bestünden aus wissenschaftlichen Gründen zu Recht Zweifel.

Das müßte eigentlich nicht kommentiert werden, das spricht für sich allein!
Dennoch zwei Sätze:
Klar, die 'fehlende Gemütlichkeit' wird ja im Gegensatz zu 'Aber Tausenden von Menschen in der Stadt', die für ihr 'Leben in der Stadt' nix bekommen, den BER-Anrainern pro Grundstück/Wohneinheit schließlich von der FBB großzügig mit 3 bis 4 Tausend €  'Sterbegeld'
je nach Art der Immobilie, nicht etwa nach der Anzahl der betroffenen Menschen (!) honoriert. Wieder geht es  nur um Sachen, nicht um Menschen!

Frau Grassmann (
Fraktionsvorsitzende SPD/Grüne in der Gemeindevertretung),hat ihn gefragt, ob er denn mit vollem Ernst denke und glaube, dass Fluglärm nicht krank mache. Unser Flughafen-Staatssekretär bestätigte, das sei während der Planfeststellung überprüft worden. Und der BER mache uns nicht krank. (Klammerzusatz eingefügt)

Klar, ist ja vor 10 Jahren im Planfeststellungsverfahren  mit einem (Wunsch-(!))Ergebnis geprüft  worden:
BER-Fluglärm tut dem Schutzgut Mensch nix ! Das kann beschlossen werden und es wurde so beschlossen!

Dazu passend ein Auszug aus der Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" fünf Jahre später, vom 20. Oktober 2009; Seite184, dass die 'heile Gedankenwelt' in der allein sich das fluglärm- und  gesundheitsrelevante Denken der Genehmigungsbehörde bewegt, deutlich macht:

Auch wurde im Rahmen der Neufassung explizit klargestellt, dass es sich bei dem Maximalpegel-
Häufigkeits-Kriterium von 6 x 55 dB(A) um den NAT-Wert für das Innenschutzziel handelt - ebenso wie
bei dem für die Ausweisung des Nachtschutzgebiets maßgeblichen NAT-Wert von 6 x 70 dB(A) - nämlich
um einen Durchschnittswert, der auf die Durchschnittsnacht der sechs verkehrsreichsten Monate
des Prognosejahrs bezogen ist. Die Festlegung des Nachtschutzgebietes erfolgt durch Berechnung der
Lärmbelastung nach der 1. FlugLSV unter der Zuhilfenahme der Anleitung zur Berechung von Lärmschutzbereichen
(AzB) und daher anhand von Durchschnittswerten der Verkehrszahlen der verkehrsreichsten
sechs Monate des Prognosejahres. Aufgrund dieser Klarstellung ist bestimmt, dass einzelne
Überschreitungen des Wertes von 6 x 55 dB(A) in einer Nacht unschädlich sind. Daraus ergibt sich,
dass die Einhaltung des Maximalpegel-Häufigkeits-Kriteriums von 6 x 55 dB(A) nicht in jeder Nacht des
Jahres gewährleistet ist.

Quelle:  http://www.mil.brandenburg.de/media_fast/4055/PEB%20Laermschutzkonzept%20BBI.pdf


In Ihrer Rückärtsgewandtheit und Ignoranz, mit der Sie neue wissenschaftlich evidente Forschungsergebnisse der Lärmwirkungsforschung leugnen wundert es schon, dass Sie Ihren Zuhöreren nicht gleich noch verkauft haben, dass die Erde in Wirklichkeit eine Scheibe sei. Das hätten rechtliche 'Prüfungen' so ergeben und sei auch in deren Folge unumstößlich so festgelegt und geurteilt worden. Das mit der 'Kugel' seien Hirngespinste von Leuten, die ihr 'Handwerk' nicht verstünden. (Die Ozeane würden ja sonst auslaufen und die Menschen 'unten' auf dem Kopf stehen oder gar herunterpurzeln....)


Die Dramaturgie Ihrer stetig rotierenden Gebetsmühle folgt anscheinend einem Ausspruch H. v. Kleists:
„Was man dem Volk dreimal sagt, hält das Volk für wahr.“

- Oder müssen Sie in 'Feldzügen übers Land' ziehend, diesen Unsinn ewig repetierend, sich selbst damit in 'traumatische Trance' reden, um die immer stärker werdenden Schmerzen, die das BER-Unglücksprojekt volkswirtschaftlichen Ausmaßes - Part des weltweiten Klimakillerprogramms der im Wachstumswahn befindlichen Weltwirtschaft - Ihnen und all den anderen Projektverantwortlichen last but not least auch dem Staatshaushalt finanziell bereitet, zu unterdrücken?


Herr Bretschneider,
ich bin kein Arzt, habe aber bislang in meinem Beruf in mehr als 25 Jahren täglich an der kurativen und palliativen Behandlung schwer- bis todkranker Menschen teilgehabt und weiß sehr gut, was Gesundheit den Menschen und für das Leben von Menschen bedeutet. Auch sind mir die riesigen solidarischen Anstrengungen innerhalb der Gesellschaft deutlich vor Augen, die nötig sind, ein Gesundheitswesen auf- und ausbauen, es am 'Leben' zu erhalten, mit dem einzigen Ziel, kranke Menschen wieder 'gesund zu machen' respektive die Lebensqualität unheilbar kranker Menschen zu erhöhen und ihnen so Erleichterungen für ihre verbleibende Lebenszeit zu geben.

Um so schwerer wiegt für mich, dass PolitikerInnen im Sinne des staatlichen Gesundheitswesens kontraproduktiv die bestehenden Gesundheitsgefährdungen infolge des Luftverkehrs ignorierend, oberflächlich denkend und handelnd, getrieben von eigenen wirtschaftlichen Tagträumereien und den in Gewinnsucht drängenden IHK- und UVB-Strategen nachgebend, zunächst die Gesundheit und später das Leben vieler Tausend Menschen, über Generationen vom Säugling bis zum Greis, in Kenntnis (!) der wissenschaftlich evidenten medizinischen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung zu opfern bereit sind - diese betroffenen Menschen abschreiben, wie Sachen!

Ein solches Verhalten erfüllt für mich den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung. Das muss in einem Rechtsstaat von der Staatsanwaltschaft ermittelt und geahndet werden. Verantwortliche müssen zur Rechenschaft gezogen werden!

Ich kann und werde nicht hinnehmen, nicht teilnahmslos zuschauen, wie Politik hier mit Menschen umgeht und hatte zunächst nach Ihren ausfälligen Bemerkungen in der nichtöffentlichen Diskussionsrunde beim Bürgermeister unserer Gemeinde am 22. Januar ein Dienstaufsichtsbeschwerde bei Ihrem Dienstherren, Herrn Ministerpräsident Dr. D. Woidtke erwogen, weil ein Ministerialbeamter, ein Staatssekretär in Ihrer Position und Ihrem Aufgabenbereich nicht öffentlich ungestraft solche Positionen, wie die von Ihnen vorgetragenen, vertreten darf.

Lange habe ich gezögert. Nachdem allerdings der Ministerpräsident das Votum von 106.000 Brandenburgern ignorierend, dem erfolgreichen Volksbegehren 'Nachtflugverbot' im Landtag in seiner Regierungserklärung ohne Not ein Staatsbegräbnis spendiert hatte, hielt ich den Aufwand einer Dienstaufsichtsbeschwerde für nicht mehr der Mühe wert. Was könnte ich wohl als Einzelperson bei ihm damit erreichen? Bei ihm, der sich mit seinen Getreuen nun mehr Akzeptanz (?) für den BER unter den Anrainern verspricht, wenn er den erbärmlichen Vorschlag einer Stunde 'Mehr Nachtruhe' - der so inhaltlich noch nicht einmal stimmt - mit einem Flugverbot von 5 bis 6 Uhr nur umsetzen könnte. Für wen wird eigentlich in Potsdam von einer Landesregierung, die nicht einmal 'Herrin im eigenen Hause' ist Politik gemacht?
Die Antworten darauf werden Sie sich gewiß selber geben können! Statt dessen schreibe ich nun Ihnen und der Öffentlichkeit diesen Brief.


An dieser Stelle muß ich jetzt noch die Gelegenheit nehmen, insbesondere der Öffentlichkeit mitzuteilen, wie die Flughafengesellschaft mittlerweile gedenkt, das Schallschutzprogramm 'umzusetzen'.
Nach Angaben der FBB 'kann' sie mehr als die Hälfte (!) aller Gebäude in den Tagschutzgebieten gar nicht vor Schall nach PFB schützen. Die Schlafzimmer der Betroffenen im Bereich der höheren Schalldruckpegel in den Tagschutzgebieten werden also auch nicht geschützt werden! Auch das gehört nach Meinung der FBB zu den Schallschutzkriterien des Planfeststellungsbeschlusses.

Es soll in diesen Fällen die Regelung zur Entschädigung nach 'Kappungsgrenze aus dem PFB' greifen. Die Betroffenen sollen eine Entschädigung in Höhe von 30% eines Verkehrswertes erhalten - basta!

Um die Kosten für die FBB möglichst gering zu halten, erarbeitete die Flughafengesellschaft einen eigenen 'Leitfaden' für die Ermittlung eines 'Schallschutzbezogenen Verkehrswertes'. Von Sachverständigen wurde inzwischen mitgeteilt, dass der so ermittelte schallschutzbezogene Verkehrswert einer Immobile 40 - 50 % unter dem nach gültigen bundesdeutschen Vorschriften vergleichsweise ermittelten Verkehrswertes liegt. Die Geschädigten erhalten als 'Entschädigung' also nur 12 - 18 % des wirklichen Verkehrswertes ihrer Immobilie und bleiben allein gelassen in ihrem Unglück mit einem dünnen Bündel Geldscheinen zurück!

So sieht er aus, der von Wirtschaft und Politik gelobte
weltbeste Schallschutz für die Anrainer des BER!

Und was macht Politik in dieser Sache? Sie duckt sich weg, zeigt angesichts dieser unmenschlichen Zumutung für die Betroffenen keinerlei Reaktionen und duldet zum wiederholten Male die Versuche der FBB massiv im Schallschutz auf Kosten der Gesundheit der Menschen und ihres Eigentums 'Ausgaben für Schallschutzmaßnahmen' zu minimieren.

Mit der Differenz zwischen der Summe aus dem von Ingenieuerbüros ausgearbeiteten bepreisten (!) Leistungsverzeichnis für die nach PFB erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an ihrem Gebäude und den mittleren 15 % des 'Schallschutzbezogenen Verkehrswertes' von Grundstück und Immobilie, die der Flughafen sich bereit findet zu zahlen, werden den betroffenen Lärmopfer von der FBB zum einen  Schallschutz bis zur Höhe von weiteren15% des wirklichen Verkehrswertes von der FBB verweigert. Zum anderen werden sie auch noch genötigt, den Flughafen mit mindestens 15 % (!) des wirklichen Verkehrswertes von Grundstück und Immobilie den BER zu subventionieren - und die Politik schaut seelenruhig und ungerührt zu! Von der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wird dieser weitere Versuch der FBB die Schallschutzkosten zu Lasten der Schallschutzberechtigten zu minimieren, neuerlich geduldet und gedeckt!


In dieser Zusammen- und Gegenüberstellung aller Schallschutzkriterien nach PFB wird sehr deutlich, das im Zuge der Planfeststellung vom Träger der Vorhabens, wie auch von der Genehmigungsbehörde ein völlig inkonsistentes  Sammelsurium an baulichen Schallschutzkriterien zusammengewürfelt worden war, das einzig dazu diente, die Öffentlichkeit zu blenden und die Genehmigung für den falschen Standort des Flughafenprojekts in dicht gesiedeltem Gebiet durchzusetzen. Die Wirkungen der Kriterien wurden nur objektbezogen auf 'ohrenlose und psychoakustisch taube' Gebäude ausgerichtet und nicht an dem eigentlichen Sinn und Zweck des Schallschutzes orientiert, am Ziele, die Menschen vor gesungheitsschädigendem Fluglärm zu schützen!

Es ist natürlich klar, dass die Werte des § 2 II FluglärmSchutzG die fachplanungsrechtliche Unzumutbarkeitsgrenze bilden und alles was 'unter dieser Flagge segelt' rechtens ist!
Die Frage ist allerdings, ob das, was das Gesetz hier bestimmt den Ergebnissen der modernen Lärmwirkungsforschung 'gerecht' wird oder ob es nicht dringend und nicht erst 2017 erforderlich ist, die 'Unzumutbarkeitsgrenzen' und die Schutzziele nach den neuen wissenschaftlichen  Erkenntnissen angemessen neu festzusetzen und zu regeln.

Hier, Herr Bretschneider läge ein Betätigungsfeld für den Juristen Bretschneider, als Motor für Veränderungen! Stattdessen verlieren Sie sich immer wieder aufs Neue darin, im Winkel still herauszuklamüsern, wie Sie der FBB wieder und wieder zu Diensten sein können, ihr größtmögliche Fürsorge angedeihen lassen können oder warum es u.a. partout nicht geht, das die Landesregierung Brandenburgs das Nachtflugverbot - 22.00 - 06.00 Uhr - am BER durchsetzt.

Wie aktuell der Presse (27.04.14) zu entnehmen ist, finden sich politisch Verantwortliche (pVs) in Brandenburg sogar bereit, die 'Landesbauordnung', speziell den § 69 darin den 'Fähigkeiten der FBB' anzupassen. Nennt man so etwas nicht 'Klientelpolitik'? Wenn also Gesetzgebung in Brandenburg nach Gutsherrenart so einfach funktioniert, dann sollten pVs keine Zeit verstreichen lassen die einschlägigen Brandschutzbestimmungen für den Flughafen gleich mit an den FBB-Murks anzupassen.
Dann bräuchten auch keine weiteren 'BER-Stillstandskosten' zum 'Staatsgeheimnis' erklärt zu werden und schon morgen könnten pVs dann die Erfolgsgeschichte-BER auffliegen lassen!

Quelle: http://www.bz-berlin.de/service/flughafen-berlin-brandenburg/muss-ber-bauordnung-geaendert-werden-article1833170.html


Die FBB ist nicht Ihre Dienstherr, Herr Bretschneider. Ihr Dienstherr ist mittelbar der Souverän, von dem Sie auch Ihr Salär beziehen, Monat für Monat seit vielen Jahren! Kehren Sie also bitte zur Geschäftsgrundlage zurück!


! Schallschutz-Ist-Lärmschutz-Ist-Gesundheitsschutz !
(Hinter den Spiegel zu stecken!)


Sehr geehrter Herr Bretschneider,
zu Ihrer Läuterung, was nächtlichen Lärm und nächliche Ruhe angehen, mache ich Ihnen den folgenden Vorschlag:

Laden Sie sich eine 'App' auf Ihr Smartfon, mit deren Hilfe sie Schalldruckpegel hinreichend genau messen können. Stellen Sie in Ihrem Schlafzimmer ein Radio auf und stellen Sie, für einen Sender Ihrer Wahl die Lautstärke des Radios so ein, dass, gemessen mit dem Smartfon 55 db(A) in der Entfernung vom Radio, an dem sich Ihre Ohren beim Schlafen befinden werden, nicht überschritten werden. Auf diese Weise wird Ihnen sehr schnell klar werden, was Spitzenpegel von nur 55 dB(A) im Schlafzimmer für jemanden bedeuten, der dort in Ruhe schlafen möchte. In den Abb. 2 und 4 können Sie erkennen, das alle  'Fluglärm'-Pegel zwischen 55 und 40 dB(A) in Schlafräumen bis zu 40mal in der Durchschnittsnacht auftreten können. Mit diesem Selbstversuch werden Sie nur sehr milde in Ihrer 'Nachtruhe', in Ihrem Schlafverhalten aber dennoch spürbar beeinträchtigt.


Falls Ihnen jedoch solch ein Versuch zu realitätsfern ist und von Ihnen ebenso brüsk abgelehnt wird, wie Sie die einschlägigen Ergebnisse der medizinischen Lärmwirkungsforschung negieren, schlage ich Ihnen weiter vor:

Ich stelle einen Potpourri an Flugzeugsound zusammen, der ein getreues Abbild der prognostizierten nächtlichen Flugbewegungen am BER, with an average maximum sound pressure level (SPL) of 60 dB(A) darstellt.

Diesen Potpourri lassen Sie dann 4 Wochen lang täglich in den Nächten zwischen 22 und 6 Uhr in Ihrem Schlafzimmer ertönen. Mit einem kalibrierten Schalldruckpegelmesser werden die Pegel der Schallereignisse in Kopfhöhe an den Schlafstätten gemessen und protokolliert - wir machen eine (Mainzer-)Mini-Studie bei Bretschneiders! Allerdings ohne medizinische Auswertungen, nur so für Sie und Ihre Familie 'zum persönlichen Kennenlernen' nächtlichen Fluglärms.

Auf diese Weise würden Sie und Ihre Gattin, einmalig nur, Vier52stel (=7,7%) dessen ertragen, was BER-Anrainer zu 100% nach dem Willen der Politik jährlich, jedes Jahr aufs Neue - 'wirtschaftliches Wachstum' dabei nicht eingerechnet - über Generationen hin ihr Leben lang mindestens ertragen müssen.

Es ist zu vermuten, dass Sie aus Gründen der Staatsräson den Lärm in Ihrem Schlafzimmer mannhaft nach außen (!) ertragen werden. Allerdings bin ich recht sicher, dass wir wenigstens Ihre Gattin nach diesen 4 Wochen in den Reihen der Fluglärmgegner begrüßen dürfen.

Sehr geehrter Herr Bretschneider,
sehr geehrte Damen und Herren Politisch Verantwortliche für das BER-Desaster,

wagen Sie mehr Distanz zum Unsinn *) und viel, viel mehr Mut zu Wahrheit und Vernunft in Ihrer Politik!

Dann wird sich auch bei Ihnen ganz von allein eine stark wachsende Distanz zum BER-Unglücksprojekt einstellen.
Die dabei entstehende Lücke wird von ebenso stark wachsender Akzeptanz für eine raum-, menschen- und umweltverträgliche BER-Standortneuplanung eines wirklich zukunftsfähigen Flughafens ganz von allein gefüllt.

Mit freundlichen Grüßen
D. Günther wohnHaft in Mahlow

*) http://www.erneuerbareenergien.de/mehr-distanz-zum-unsinn-wagen/150/490/78347/

p.s.

Die Boeing 747 ist natürlich auch wieder von SXF gestartet. Die Bilder dieser Lärmteppiche möchte ich Ihnen nicht vorenthalten, stelle es Ihnen aber anheim, Analysen und Auswertungen gemäß Abb. 6 oben zum Gewinn neuer eigener Erkenntnisse selbst vorzunehmen. Die Verlärmung erreicht großflächig in der Region Gebiete weit jenseits aller BER-Schallschutzmaßnahmen.


Start B747-422 von SXF Richtung Osten. Über Berlin-Bohnsdorf werden Spitzenpegel Lmax,außen=94dB(A) erreicht. Der gesamte Berliner Südosten und das angrenzende Brandenburgische Land (z.B. Diepensee !) bis weit hinter den östlichen Autobahnring werden vom Lärmteppich in den Grenzen von 55dB(A) überdeckt.


B747-422 nach Start und Abkurven in Richtung Südwesten. Überflug zwischen Rangsdorf und Zossen in 5,5 km Höhe. Der Lärmteppich in den Grenzen von 55 dB(A) reicht von Mahlow im Norden bis Mellensee im Süden. Unter der Flugspur (blauer Punkt) werden 72 dB(A) als Maximalpegel außen erreicht. Etwas weiter südlich am Bahnhof Zossen noch immer Lmax,außen=64 dB(A) mitten im Stadtgebiet - Regionen, Orte und Menschen ohne jeden Schallschutz!

Diethard Günther