BVBB-Pressemitteilung vom 27.12.2010
Der BVBB begrüßt die Einreichung einer Klage an das Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) außerordentlich
Nach Presseberichten haben am 24. Dez. 2010 mehrere Bürger, eine Wohnungsbaugesellschaft und ein Bürgermeister eine Klage eingereicht, Lt. Pressemeldungen mit dem Ziel eine Rückkehr zu den „alten Routen“ zu erzwingen. Tatsächlich richtet sich die Klage jedoch gegen den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss BBI in Schönefeld.
Der BVBB ist davon überzeugt, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes endlich Klarheit darüber schaffen wird, ob seiner Entscheidung (vom März 2006) die behaupteten „alten Flugrouten“ zugrunde liegen oder nicht. Offensichtlich gehen die Kläger davon aus, dass sie und das Bundesverwaltungsgericht durch die Planfeststellungsbehörde des Landes Brandenburg vorsätzlich getäuscht wurden und das deswegen der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist. Wenn das Bundesverwaltungsgericht dies ebenso sieht, praktisch Prozessbetrug feststellt, dann ist ein BBI – Baustopp und die Standortaufgabe zwangsläufig. Die so erzwungene Standortaufgabe würde einer erzwungenen politischen Entscheidung zuvorkommen. Für den Fall, dass das Bundesverwaltungsgericht dem Klägerantrag nicht folgt, gibt es nur einen Weg zur Vermeidung des Fluglärms für 200.000 Betroffene: Eine einheitliche Position aller Bis für Baustopp und gegen den Standort, um so die Standortaufgabe zu erzwingen, sagte die Vorsitzende des BVBB Astrid Bothe.