BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Der Bürgerverein Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) ruft alle Betroffenen auf, die nach dem geltenden Planfeststellungsbeschluss zum Flughafen BER in der Fassung von 2004 Anspruch auf Schallschutz im Tagschutzgebiet haben, sofern noch nicht geschehen, unverzüglich einen entsprechenden Antrag zu stellen. Denn aus Sicht des BVBB verwirken alle, die keinen Antrag stellen, ihren Anspruch auf die alten, besseren Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses, falls dieser im Zuge des angekündigten Planänderungsverfahrens geändert werden sollte.

Das Planänderungsverfahren läuft letztlich auf neue Massenklagen am Bundesverwaltungsgericht hinaus. Dabei ist völlig offen, ob das Gericht Sammelklagen zulassen wird. Denn so wie der Schallschutz individuell für jedes Objekt durch ein Ingenieurbüro bestimmt werden muss, so individuell ist auch die rechtliche Betroffenheit vor Gericht darzustellen. Das erschwert eine Zusammenfassung zu Sammelklagen oder macht sie gar unmöglich.

Eine weitere Gefahr für die Betroffenen besteht, falls das Gericht den Klagen statt geben sollte. Denn nur Kläger können die Vorteile aus dem Urteil für sich beanspruchen. Nichtkläger dagegen haben durch Unterlassung einer Klage signalisiert, mit dem Ergebnis der Planänderung einverstanden zu sein. Sie müssen sich daher, trotz anders lautendem Urteil, mit dem von der Behörde verfügten Billigschutz zufrieden geben. Eine Garantie, nach der auch Nichtkläger in den Genuss der erstrittenen Vorteile kommen, gibt es nicht.

Sowohl die Schwierigkeiten für Sammelklagen als auch die Gefahr, bei Nichtklage leer auszugehen, wird zu einem neuen Mammutverfahren in Leipzig führen, bei dem die Anzahl der Kläger des Erstverfahrens von 2004 übertroffen werden wird. Damals unterstützte allein der BVBB 2.400 Kläger. Die jetzt beabsichtigte Herabsetzung des Schutzniveaus betrifft dagegen ca. 14.000 Wohnungen und Häuser.

 


 

Nachtrag: Sie haben noch keinen Antrag auf Schallschutz gestellt? Hier finden Sie das Formular dazu:

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