BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

BVBB-Pressemitteilung vom 13.10.2011

Skandalurteil des BVerwG / Die Nachtflugentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes für den BBI Schönefeld ist die Fortsetzung der Wirtschaftsförderung mit Hilfe von Richterentscheidungen

Wir sind nicht mehr bereit die Entscheidungen des 4. Senates des Bundesverwaltungsgerichtes, jetzt im konkreten Fall zur Nachtflugregelung des BBI/BER Berlin Schönefeld, kritiklos und mit Respekt zu akzeptieren, erklärte die Vorsitzende des Bürgervereins Brandenburg Berlin e.V. ( BVBB) Astrid Bothe. Jetzt wird ernsthaft geprüft, wie wir gegen das Urteil eine Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof begründen können.
Sicher ist, die katastrophal falsche Standortentscheidung wird nicht hingenommen. Der BVBB wird weiter für eine Nachnutzung des Standortes und den Neubau eines Deutschen Zentralflughafens in Sperenberg (Teltow-Fläming) kämpfen. Er ist zuversichtlich, das auch diese Nachtflugregelung, wie der kommende Flugverkehr nach Inbetriebnahme, zu einem Widerstand führt, der eine neue Standortentscheidung erzwingt. Weit über 100 000 Betroffenen werden sich über Generationen nicht dazu verurteilen lassen, unter gesundheitsgefährdendem Fluglärm zu leben. Sie werden Urteile, wie dieses Nachtflugurteil, nicht mehr akzeptieren. Sie werden erkennen, dass die Politik mit ihren rücksichtslosen Standortentscheidungen zu Infrastrukturprojekten jedes Maß an Akzeptanz verloren hat.

Der BVBB hatte die Klage von über 30 seiner Mitglieder finanziert.  Wiederum hat das Gericht Begründungen für Nachtflüge konstruiert, die nur einen Zweck verfolgen: die Nacht soll wirtschaftlich genutzt werden, weil Flugzeuge fliegen sollen. In Wahrheit gibt es keinen Bedarf für Nachtflüge, die die Daseinsvorsorge absichern müsste oder dem Prinzip des Allgemeinwohls den Vorrang vor dem Prinzip des Schutzes von Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit einräumen muss.
Es bleibt darum festzuhalten, dass der 4. Senat, wie auch die Planfeststellungsbehörde des Landes Brandenburg, Nachtflugentscheidungen befördern, die vom Markt nicht gefordert sind. Dies, obwohl der BVBB durch Vorlage einer repräsentativen Umfrage des Instituts „TNS-Emnid“ (August 2011) nachgewiesen hat, dass 95% der Menschen nicht nach 22:00 Uhr oder vor 6:00 Uhr fliegen wollen.
Dem Senat und dem Land Brandenburg reicht als Begründung für eine Nachtfluggenehmigung, dass Flugzeuge aus wirtschaftlichen Gründen in der Nacht fliegen sollen. Diese Einstellung beweist die Verachtung vor dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Wiederum hat der Senat willkürlich die Zeiten der Nachtruhe auf praktisch 5 Stunden festgelegt. Wiederum spielt das Menschenrecht auf Nachtruhe und der Schutz der Gesundheit von Zehntausenden betroffener Menschen eine untergeordnete Rolle gegenüber Wirtschaftsinteressen.
In Wahrheit bedeutet die Entscheidung des Senates in Praxis und Entwicklung eine Öffnung der Nachtzeit für eine expansive Entwicklung des Nachtflugverkehrs. Dabei akzeptiert der Senat Schutzregelungen, die so unmenschlich sind wie der Fluglärm selbst. Die Ausweitung von Schutzgebieten und der Anspruch auf Lärmschutz bedeuten, das weiß der Senat, dass Zehntausende zum Schutz ihrer Gesundheit nur noch in geschlossenen Räumen leben und schlafen können, die den Lärm durch schalldichte Fenster abhalten und künstlich durch Ventilatoren belüftet sind. Solche Regelungen, Schutzerfindungen von Politikern und Behörden, sind die Austreibung des Teufels mit dem Beelzebuben. Am Tag müssen die Menschen dann bis zu 1000 Überflüge ertragen. Während der Tagzeit werden über 6000 Kinder einer jeden Generation in Horten, KITAS und Schulen spielen und unterwiesen, die zu Akustikkäfigen umfunktioniert sind. D. h.: geschlossene schalldichte Fenster, künstliche Belüftung mit Ventilatoren, gesteuerte Luftbefeuchtung und Stoßbelüftungen gegen zu hohen CO2 – Gehalt der Luft.
Kein Richter, kein für dieses Drama verantwortlicher Politiker ist bereit, unter solchen Bedingungen zu leben. Diese Tatsache macht Entscheidungen, die die körperliche Unversehrtheit oder das private Eigentum gefährden besonders perfide.

Kristian-Peter Stange

BVBB-Pressesprecher

Fon: 030-65942439


Die Pressemitteilung der BVerwG hier...