Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Bescheids zur Gewährung einer Beihilfe von 1,2 Milliarden Euro durch die EU-Kommission am 19.12.12. wurde bekannt, dass die Bundesregierung falsche Angaben bei der Antragstellung machte. So ließ Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) behaupten, die Beihilfe wäre notwendig, weil "ein deutsches Gericht im Juni 2012 unerwartet angeordnet" hätte, "dass der Flughafen den Schallschutz für die Anwohner erheblich verbessern musste".
Das war eine dreiste Lüge, weil das in Rede stehende Schallschutzniveau bereits 1999 vom Flughafen selbst zur Planfeststellung so beantragt, von der Genehmigungsbehörde am 13.08.04 planfestgestellt und vom Bundesverwaltungsgericht am 16.03.06 bestätigt wurde.
Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) machte die EU-Kommission in zwei Schreiben vom 18.02.13 und 19.04.13 auf die Widersprüche in den Angaben der Bundesregierung aufmerksam.
Mit dem Schreiben 19.04. 13 legte der BVBB der Kommission auch ein Protokoll vom 20.11.08 über ein Gespräch des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) mit Vertretern der heutigen Flughafen Berlin-Brandenburg (FBB) vor. In dem Gespräch legte die FBB dar, dass bei korrekter Anwendung der Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss die Kalkulation für den Schallschutz von insgesamt 139 Millionen Euro nicht zu halten sei. Ziel des Flughafens sei es daher, “Mehrkosten gegenüber der Ursprungskalkulation … zu verhindern bzw. möglichst gering zu halten”. Es solle “verhindert werden, dass ein geringerer Wert als 6 x 55 dB(A) zugrunde zu legen sei, weil anderenfalls die Kosten gravierend ansteigen würden”.
Die Aufsichtsbehörde wies das Ansinnen der FBB damals zurück. Sie sehe keinen Anlass, von den Regelungen im Planfeststellungsbeschluss abzuweichen. Ihr wären die Auflagen bekannt gewesen, sie habe aber trotzdem nicht dagegen geklagt. Deshalb bestehe auch kein Bedarf, die Regelungen aufzuheben. Die FBB könne nicht mit dem Argument der Kostenreduzierung den Lärmschutz der Betroffenen aushebeln.
Das Protokoll belegt zweifelsfrei, dass Bundesverkehrsminister Ramsauer bei der Beantragung der Beihilfe log. Trotzdem erteilt ihm die EU-Kommission ihrer Antwort vom 30.10. 2013 einen Persilschein und macht sich dessen Lügen zu Eigen:
“Wie die deutschen Behörden gegenüber den Kommissionsdienststellen ausführen, war die Verwirklichung von Mehrkosten für den Schallschutz bzw. für Entschädigungen aufgrund von Lärmbelastungen bis vor kurzem nicht abschließend rechtlich geklärt (und ist es auch heute noch nicht). Der Rechtsstreit über die Auslegung und den Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses kam erst am 25. April 2013 durch die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg hinsichtlich der Schallschutzvorgaben für den Tagschutz zu einem (vorläufigen) Ende.”
Pikanterweise erwähnt die EU-Kommission in ihrer Antwort nur das Schreiben vom 18.02.2013, geht aber mit keiner Silbe auf das ihr am 19.04.2013 zur Kenntnis gebrachte Gesprächsprotokoll ein, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass eben gerade nicht “seinerzeit durchaus die Frage gestellt werden konnte, wie das Maximalpegelkriterium auszulegen und zu vollziehen ist”.
Damit zieht der Skandal um den Pleiteflughafen BER immer größere Kreise. Zwar dürfen die Bundesbürger mit ihren Steuern den Löwenanteil zum EU-Haushalt beitragen, gleichzeitig aber tritt die EU-Kommission durch Bildung eines Lügen-Kartells mit der Bundesregierung die Rechte der Bürger mit Füßen.
Nachweise:
Schreiben an EU-Kommission vom 18.02.13
Schreiben an EU-Kommission vom 19.04.13
Protokoll über Besprechung mit FBB am 20.11.08
Antwort der EU-Kommission vom 30.10.13