Nach dem gestern das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) seinen Beschluss zum Schallschutz am Pleiteflughafen BER vom 15.06.12 in der Hauptsache bestätigte, ist der Brandenburgische Ministerpräsident Platzeck (SPD) seiner Maske als Biedermann beraubt und steht nun als dreister Betrüger da. Denn er allein war es, der dem BER-Aufsichtsrat im August letzten Jahres andiente, dem Flughafen im Gegenzug für die Rücknahme des so genannten Klarstellungsantrags bei den Kosten für den Schallschutz durch die Absenkung der Schutzauflagen entgegenzukommen.
Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) erklärt dazu:
Noch unmittelbar nach dem Beschluss des OVG im vergangenen Jahr übernahm die Aufsichtsbehörde, das beklagte Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) des Landes Brandenburg, zunächst die Rechtsauffassung des Gerichts und forderte mit Bescheid vom 02.07.12 den Flughafen auf, das Urteil des OVG in vollem Umfang umzusetzen.
Bereits am 12.07.12, also nur wenige Tage später, erklärte Platzeck dann vor dem Hauptausschuss des Brandenburger Landtags:
"Wir werden aber auf den schon erwähnten anderen Wegen versuchen, eine generelle Haltung herzustellen, die den Menschen auf jeden Fall garantiert, dass die Sicht „weniger als einmal" eine dann bei allen verbreitete Sicht wird."
"Denn der Unterschied zwischen diesen beiden Auslegungen... ist aber, dass es 300 Millionen Euro Mehraufwand bedürfte. ... 300 Millionen Euro sind eine erhebliche Summe; sie sollte uns eine Diskussion wert sein."
"Wir werden uns im August eine Meinung dazu bilden, wie wir dazu umzugehen haben. Die Auflassung des Ministeriums gilt, und das wird auch so vollzogen werden."
Nach den Ankündigungen von Platzeck änderte das MIL seinen ursprünglichen Bescheid. Am 15.08.12 teilte es dem Flughafen in einem ergänzenden Bescheid mit, dass nun eine durchschnittliche Überschreitung des Maximalpegels in den sechs verkehrsreichsten Monaten von kleiner 0,5 zulässig sei. Ein solcher Wert könne nämlich durch die Anwendung der mathematischen Rundungsregeln auf Null abgerundet werden, was dann als “keinmal” gemäß dem Planfeststellungsbeschluss gewertet werden dürfe.
Dieser erneute Versuch von Platzeck, die Betroffenen beim Schallschutz “weiter über den Tisch ziehen zu wollen”, ist mit der gestrigen Entscheidung des OVG auf ganzer Linie gescheitert.
Aus Sicht des BVBB beweisen die Äußerungen von Platzeck vor dem Hauptausschuss, dass er den Auftrag an die Aufsichtsbehörde gab, die Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss vorsätzlich falsch auszulegen, um bei den Kosten für den Schallschutz 300 Millionen Euro einzusparen. Mit diesem “Geschenk” an den Aufsichtsrat erkaufte sich Platzeck die Zustimmung zur Rücknahme des Klarstellungsantrags, für die er sich dann auch noch feiern ließ.
Dabei wussten Platzeck und das MIL spätestens seit dem September 2009, dass dem Klarstellungsantrag jede Rechtfertigung fehlte. Den vom OVG beigezogenen Verwaltungsakten ist nämlich auch folgendes zu entnehmen:
"Nach dem Prozessvertreter der Planfeststellungsbehörde Prof. Dr. Dolde legt das Bundesverwaltungsgericht die Regelung unter Abschnitt A II 5.1.2 Nr. 1 des PFB so aus, dass der Maximalpegel innen sich nicht auf den Durchschnittstag der sechs verkehrsreichsten Monate bezieht, sondern als Grenzwert zu verstehen ist, der nicht überschritten werden darf. Er empfiehlt, die FBS entsprechend der Auslegung des Bundesverwaltungsgericht anzuweisen."
Mit dem gestrigen Urteil hat das OVG nur die Rechtsauffassung des Rechtsbeistandes der Planfeststellungsbehörde bestätigt. Der Vorsitzende des BVBB, Matthias Stefke, erklärt dazu: “Nach allem, was wir heute wissen, hat Platzeck die Aufsichtsbehörde offensichtlich zum Planfeststellungsbetrug angestiftet. Platzeck muss deshalb sofort von seinem Amt als Ministerpräsident zurücktreten!”.