In den vergangenen Wochen wurde offenkundig, wie schäbig die Brandenburger Landesregierung mit den Betroffenen des BER umgeht. Mit der Stimme des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck, wurde durch die Flughafengesellschaft (FBB) ein sog. „Klarstellungsantrag“ beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) gestellt. Mit diesem Antrag will die Flughafengesellschaft geklärt wissen, welches Tagschutzziel nun gilt, obwohl Planfeststellungsbeschluss und höchstrichterliche Rechtsprechung seit dem Urteil 2006 daran keine Zweifel lassen.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) per Urteilsspruch vom 15. Juni d.J. dies nochmals eineindeutig festgestellt hat, ruderte die Landesregierung scheinbar zurück und verpflichtete mit Datum vom 2. Juli die Flughafengesellschaft (FBB) per Bescheid sicherzustellen, dass ab der Inbetriebnahme der neuen südlichen Start- und Landebahn tagsüber von 6 bis 22 Uhr im Rauminneren bei geschlossenen Fenstern keine höheren Maximalpegel als 55 Dezibel auftreten.
Brandenburgs Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD) äußerte gar großspurig: "Was der Flughafen braucht, ist der Friedensschluss mit seinem Umfeld."
Nur 4 Tage später beschließt der Aufsichtsrat klammheimlich die Rücknahme der erst am 20. April d.J. vollmundig verkündeten Einigung zwischen Anwälten der FBB, der Gemeinden und der Betroffenen, mit der zusätzliche 17 Mio. Euro für Schallschutzmaßnahmen für wohngenutzte Wintergärten, für Wohnküchen, niedrige Wohnräume sowie zur umstrittenen Abgeltungsklausel bereitgestellt werden sollten.
Doch damit nicht genug.
Heute hat die Landesregierung den Entwurf für den Doppelhaushalt 2013/2014 beschlossen, in dem auch 222 Millionen EUR für das kommende Jahr enthalten sein sollen, um finanzielle Vorsorge für „einen sehr, sehr guten Schallschutz im Umfeld des Flughafens Berlin-Brandenburg“ zu treffen.
Erst gestern aber hatte die Flughafengesellschaft mitgeteilt, dass sie das Schallschutzprogramm stoppt, weil sie den Ausgang des Rechtsstreits um die Lärmschutzmaßnahmen abwarten will.
„Erfahrungsgemäß dauern derartige Verwaltungsgerichtsverfahren jedoch Jahre und insofern ist die Einstellung der 222 Millionen EUR als reiner Bluff anzusehen, da sie im kommenden Jahr oder auch 2014 garantiert nicht abgerufen werden“ so der amtierende BVBB-Vorsitzende Achim Stefke.
Für den BVBB e.V. erweist sich erneut, dass es die Landesregierung unter Ministerpräsident Platzeck nicht ernst mit den vom BER Betroffenen meint, sondern dreist weiter trickst. Denn ein Veto oder eine Kritik des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der FBB und Ministerpräsidenten Platzeck gegen den Aufsichtsratsbeschluss zum Stopp des Schallschutzprogrammes ist nicht bekannt.