Gesundheitsgefahren als Folge von Maßnahmen zum passiven Schallschutz gegen Fluglärm
Dipl.-Ing. P. Schatz
Schallwellen sind im physikalischen Sinne Energieausbreitungen, die hier über die Luft auf Werkstoffe übertragen werden und diese je nach Beschaffenheit zum Schwingen bringen. Diese Energie regt nun über Umhüllungsflächen vermittelt oder über Unstetigkeitsstellen direkt mehr oder weniger die Moleküle der Luft von Innenräumen zum Schwingen an und erreicht das Gehör und die Oberfläche des Menschen.
Während aktiver Schallschutz die Schallentstehung und Ausbreitung an der Ursache bekämpft,
beinhaltet Passiver Schallschutz, die Schwingungsübertragung von der Außenluft z.B. auf die Innenluft eines Gebäudes zu mindern. Dafür gibt es im Wesentlichen drei Methoden:
1. Einsatz von auf Schwingungen träge reagierender Baustoffe mit großer Masse;
2. getrennte Wandaufbauten mit Ausbildung einer Reflexionsschale um die Schwingungsübertragung auf die Innenwand und damit auf den Luftraum des Gebäudes zu unterbrechen.
3. Werkstoffe in einem geschichteten Oberflächenaufbau einzusetzen, die an der Außenfläche die kinetische Energie der Schallwellen aufnehmen/ dämpfen können und damit die Schwingungsübertragung auf das innere Wandsystem und die Innenluft mindern.
Die Eignung und Dimensionierung sowie der Erfolg des gewählten Systems ist rechnerisch und konstruktiv am gesamten Gebäude nachzuweisen.
Alle Systeme können jedoch nur funktionieren, wenn sie keine Unstetigkeitsstellen, Schallbrücken d.h. Unterbrechungen wie Löcher, Risse, Fugen, ungeeignete Werk- und Dichtstoffe oder steife Verbindungen zwischen den äußeren- und inneren Umhüllungsflächen eines Gebäudes aufweisen.
Besondere Aufmerksamkeit ist auf Dachkonstruktionen zu legen.
Neben dem konstruktiven Aufbau sind besondere Schwachpunkte in diesem System die Fenster, Türen und Rollladenkästen sowie Öffnungen von Lüftern, Dunsthauben, Rohren sowie die Dächer. Sie müssen besonders zur Vermeidung von Schallübertragung mit spez. Werkstoffen und Konstruktionen geschlossen werden. Planung und Ausführung gehören in fachlich qualifizierte Hände und Aufsicht und sind nach neuestem Stand der Technik auszuführen. Darauf besteht nach der Rechtsprechung ein Anspruch.
Da den Fenstern und der Behandlung von Fugen bzw. Anschlüssen eine besondere Bedeutung zukommt, hat das Institut für Fenstertechnik Rosenheim Ausführungs- und Herstellungsrichtlinien erarbeitet, die den Stand der Technik darstellen.
Mit der so zwangsläufig geforderten Dichtigkeit der Umhüllungsflächen tritt eine Einschließung der Innenluft im Gebäude ein.
In der Konsequenz bedeutet dies eine Anreicherung der abgeschlossenen Innenluft:
- mit Feuchtigkeit (Luftfeuchtigkeit, Körperwasserverdunstung), die ab einer temperatur- und luftfeuchtigkeitsabhängigen Taupunkttemperatur (s. Taupunkttabelle: z.B. 13,5°C bei 18°C Innenlufttemp. und 75% RLF) und verstärkt befördert ohne Luftaustausch, zu extrem gesundheitsgefährdender (allergene, kazerogene) Schimmelbildung und Sporenabgabe an die Luft führt;
- durch Ausgasung verwendeter Baustoffe und Ausstattungen;
- mit Gasen (vor allem Kohlendioxid) aus Atmung/Stoffwechsel des Menschen.
In den vorliegenden oder geplanten Maßnahmen der FBS soll eine „Belüftung“ durch den Einbau von „Belüftern“ erfolgen. Dass Lüftergeräusche ebenfalls den in Zyklen sich vollziehenden empfindlichen Schlaf stören, wird ignoriert. Ebenso bleiben die gasförmigen Verbrennungsrückstände der Flugzeugmotoren in den Maßnahmen der FBS außen vor. Abgase und Reaktive werden aber in die Räume geblasen und entfalten ihre bekannten stark gesundheitsschädigenden Wirkungen beim Menschen.
Doch mit eingeblasener, zudem noch abgasbelasteter Luft in ein geschlossenes Raumsystem kann kein Luftaustausch, keine Feuchtigkeitsabfuhr und keine ausreichende Frischluftzufuhr erreicht werden.
Dazu wird ein in seinen Komponenten aufeinander abgestimmtes Be- und Entlüftungssystem benötigt sowie die Schalldämmung des Be- und Entlüftungssystems selbst.
Zu solchen Anlagen gehört die Ausstattung mit Filtern ebenfalls standardmäßig dazu wie die elektronische Anlagensteuerung.
Das Ganze endet dann faktisch im Aufbau einer teuren zentralen oder dezentralen Lüftungsanlage, einschl. Wärmerückgewinnung nach gesetzl. vorgeschriebener Energieeinspar-VO, mit den entsprechend hohen Anforderungen an Qualität, Wartung und Energieverbrauch ebenso wie fachgerechte Planung und Ausführung.
Die Kosten allein für die Lüftungsanlage betragen nach Angaben der Energieagentur NRW für ein Einfamilienhaus mit ca. 150 m² WF ungefähr:
5500 € (dezentrale Anlage) bzw. 8300€ (zentrale Anlage) und für die Betriebskosten einschl. jährlicher Wartung ca. 200 € zuzüglich Neben- und evtl. Ersatzteilkosten.
(http://www.energieagentur.nrw.de/lueftung/page.asp?TopCatID=7630&CatID=7630&RubrikID=7637)
Hier müssen die Fragen lauten, nach der Lebensdauer der Anlagen, nach deren Ersatz? Wer für die Kosten des nach Stand der Technik qualitätsgerechten Projektes und fachgerechten Einbaus, Kontrolle und Abnahme der Anlage und deren sicheren Betrieb einschl. Verbrauch und Wartung über lange Zeiträume aufkommt? Und was kommt danach? - Wertverlust?
Hinzu kommen selbstverständlich die Kosten für nach Stand der Technik auszuführende Schalldämmung der Gebäudeaußenhülle und der nach Stand der Technik herzustellenden und einzubauenden Fenster und Türen sowie sonstigen Öffnungsdämmungen.
Die hier notwendigen Aufwendungen erscheinen nicht vertretbar und zudem ungeeignet für den massenweisen und über Jahrzehnte langjährigen Einsatz für unmittelbar und ständig Schallereignissen und Abgasen ausgesetzte Aufenthaltsräume für Menschen.
Die gesundheitlichen Auswirkungen allein im Rahmen des passiven Schallschutzes vor Fluglärm veranschaulicht eine Untersuchung von Klinke, R. und Klinke, O.:
Die Wissenschaftler/Mediziner verweisen bereits seit 2005 auf die Gefahren von/durch Hyperthermie infolge Wasserdampfsättigung der Raumluft, von Schimmelpilzbildung sowie der Erhöhung des Atemzeitvolumens und negativen Beeinflussung der Säure – Basen Regulation im Blut als Folge erhöhter Kohlendioxidkonzentration in der Atemluft.
Im Rahmen des passiven Schallschutzes nicht berücksichtigte oder vorgesehene ungenügende Belüftung stellt somit Stressoren dar, welche zur Ausschüttung von Nebennierenrindenhormonen, zu Herz- und Kreislaufbelastungen, zu zentralen Atemstörungen, auf jeden Fall zur Abnahme der Schlafqualität führen.
Die Autoren kommen zu dem Ergebnis: Nach Diskussion der Gefahren dicht geschlossener Räume ist selbst eine Raumbelüftung über eine Klimaanlage auch kein einfacher Ausweg und birgt neben hohen Aufwendungen und Anforderungen auch gesundheitliche Gefahren. Das Schließen von Schlafzimmerfenstern mag zwar die Belastung durch Fluglärm reduzieren, stattdessen werden dem Schläfer aber andere Risiken aufgebürdet.
(vollständiger Artikel siehe Anlage: Schlafen bei geschlossenen Fenstern – ein angemessener Schutz vor Fluglärm? Klinke, R. und Klinke, O., Vortrag; Hess. Ärzteblatt 04/2005, S. 242-243.)
Es ergeben sich die weiteren Fragen:
Sollte man nicht froh sein, von der FBS noch keine Maßnahmen durchgeführt bekommen zu haben?
Sollte nicht in Anbetracht der Gesamtsituation und der Rügen des BVerwGerichtes doch aktiver Schallschutz betrieben werden – indem die Standortfrage gegen BBI/BER in Schönefeld gestellt wird?