Flugerwartungsgebiete sind gemäß internationalen Richtlinien festgelegte Korridore.
Die Toleranz für Abweichungen ist durch die Genauigkeit der Funknavigationsmittel und die Größe des Richtungswechsels auf einer Abflugroute bedingt.
Deswegen spricht man von einem Flugerwartungsgebiet (oder auch Toleranzgebiet) für den abfliegenden Flugverkehr, bestimmt nach den internationalen Vorgaben der ICAO. [BaPe05]
Die Standard-Abflugstrecken (SIDs - Standard Instrument Departures) an einem Flughafen werden durch Funknavigationshilfen festgelegt und führen die Flugzeuge in das Flugstreckennetz der Luftraums. Unter anderem können flugzeugleistungstechnische Aspekte, Systemungenauigkeiten, menschliche Fehler oder meteorologische Aspekte zu beschränkten Abweichungen vom Idealkurs führen.
Von diesen Korridoren darf aus Sicherheitsgründen, wie bspw. zum Umfliegen eines Schlechtwettergebietes, nur auf Anweisung der Flugsicherung nach Erreichen einer Mindesthöhe von 5000 ft abgewichen werden. Erfolgt ein nachweislich unbegründetes Verlassen des Korridors unterhalb dieser Höhe, wird der Verstoß dem Luftfahrt-Bundesamt gemeldet. Das LBA reagiert mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen den verantwortlichen Flugzeugführer.
Die Einhaltung der Toleranzgebiete kann von der Flugsicherung durch Radaranlagen überwacht und die aufgezeichnete Flugspur zur Kontrolle von Verstößen verwendet werden. Die DFS erfasst den Abflugverkehr durch das FANOMOS (Flight Track an Noise Monitoring System), dessen Flugspuraufzeichnung neben der Überwachung der Abflugstrecken-Verkehrsverteilung wichtige Hinweise für die künftige Verbesserung der Abflugstreckenführung und Verkehrsverteilung geben kann.
Quelle Forschungsinfomationssystem/ Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Auch bei Landeanflügen entstehen Toleranzen inklusive Verlärmung von WohngebietenIn der Anflugphase wird das Flugzeug aus dem Sinkflug heraus auf die Landung vorbereitet. Anhand von Anflugkarten und den Informationen der Anflugkontrolle (APP) des Flughafens wird spätestens jetzt das Anflugverfahren festgelegt: entweder nach Instrumentenflugregeln (IFR) oder nach Sichtflugregeln (VFR). Von der Anflugkontrolle kann eine Abweichung von den dokumentierten Anflugverfahren und -strecken bestimmt werden.Finanzierung gesichert?