Hierbei geht es um Direktflüge. Diese sind nur dann sinnvoll, wenn es sich bei dem Flughafen um ein sogenanntes „Drehkreuz“ handelt, also aus verschiedenen Regionalflughäfen die Passagiere in Berlin gebündelt und dann als „Sammeltransport“ zu dem gewünschten Zielflughafen geflogen werden. Der Flughafen BER wurde jedoch dezidiert als Regionalflughafen für Berlin und Brandenburg geplant, beantragt und genehmigt. In dem Antrag für den Flughafenstandort war ein Umsteigeanteil von 10% anvisiert. Damit ist ein „Drehkreuz“ nicht zu betreiben. Ein Erfolg in diesem Punkt würde sich nur einstellen, wenn die Landesregierung ihre eigene Landesplanung revidiert und damit die Genehmigungsgrundlage für den Flughafenstandort umgeht.