BI´s
Die uns regierenden Politiker schämen sich nicht, uns auch weiterhin permanent zu belügen und zu manipulieren - - - selbst jetzt immer noch weiter, obgleich ihre Lügen z.B. in Verbindung mit der Diskussion der Flugrouten mit ihren zu fordernden Abknickungen für jeden aufgeschlossenen Mitbürger offenkundig geworden sind.
Jetzt hat sich nämlich gestern in einer Sendung des rbb zum neuen Airport BER der tragende Architekt, Herr von Gerkan, verquatscht und das bisher wohlbehütete Geheimnis bzw. die immer wieder von der Berliner Luftverkehrslobby verleugnete bzw. heftigst abgestrittene Tatsache unterstrichen, dass sehr wohl für Schönefeld die „Dritte Start- und Landebahn“ zur Diskussion steht und längst in den geheimen Akten zum weiteren Ausbau des Flughafens BER zu finden ist.
Was soll also diese Lügerei und der ständige Versuch, uns Flughafenanwohner hinters Licht führen bzw. für dumm verkaufen zu wollen.
Das sind doch alles Verbrecher - - - oder wie soll man diese Art der Volksverdummung sonst interpretieren ?
Kein Wort kann man diesen „Brüdern“ mehr glauben, denn alles, was sie sagen, ist nicht mehr zu überprüfen, ob es der Wahrheit entspricht oder nicht - - - mit uns wird in perfider Art und Weise ein menschenverachtender, grundgesetzwidriger Volksbetrug veranstaltet, der seines Gleichen sucht.
Prof. Dr.-Ing. habil. E. Augustin
RBB/Brandenburg-Aktuell vom So 03.07.11 19:30
Der Flughafen und sein Architekt
Welche Flugrouten auch immer es geben wird - noch knapp ein Jahr, dann soll der neue Flughafen in Betrieb gehen. Entworfen hat ihn einer der bekanntesten Architekten der Welt: Meinhard von Gerkan.
Der renommierte Architekt hat auch schon vor 40 Jahren den Flughafen Berlin-Tegel gebaut. BRANDENBURG AKTUELL konnte Meinhard von Gerkan nun exklusiv bei einem Gang über die Flughafen-Baustelle begleiten.
Beitrag von Ludger Smolka
Die heutige Ausgabe der BILD verkündet die Flugrouten, die heute von der Deutschen Flugsicherung bekannt gegeben werden sollen und betont:
„Und über Berlin gilt künftig eine Mindestflughöhe von 2440 Meter“
Berlin kann aufatmen!
Da die Ostberliner Ortsteile Bohnsdorf, Karolinenhof, Schmöckwitz und Müggelheim - egal bei welcher Flugroute für Schönefeld - z. T. niedriger als 100 m überflogen werden, kann die Aussage der BILD nur bedeuten, dass sich endlich die Erkenntnis durchgesetzt hat, den neuen Berliner Großflughafen an einen raumverträglichen Standort zu bauen.
Oder gibt es doch Berliner 1. und 2. Klasse, Westberliner und Ostberliner?
Es gibt eine Alternative. Unterstützen Sie die FREIEN WÄHLER. Sie treten zumindest für ein striktes Nachtflugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr am BBI/BER ein.
Um dafür zu sorgen, dass die FREIEN WÄHLER am 18.9.11 auf dem Wahlzettel zum Abgeordnetenhaus stehen, benötigen die FREIEN WÄHLER als erstmalig jetzt auch in Berlin antretende politische Kraft insgesamt 2.200 Unterschriften. Auch IHRE hilft!
Informationen über die Ziele der FREIEN WÄHLER Berlin (http://www.freiewaehler-berlin.de)
Das Unterschriftsformular zur Zulassung der Freien Wähler Berlin zur Wahl 2011 können Sie hier downloaden ( http://www.freiewaehler-berlin.de/wp-content/uploads/2011/06/unterschrift_zulassung_freie_waehler_berlin.pdf )
Jede Stimme für die FREIEN WÄHLER zählt, weil sie eine Stimme gegen die realitätsfernen s.g. Volksparteien ist. Handeln Sie schnell, Die Unterschriften müssten bis zum 7.Juli bei folgender Adresse eingetroffen sein:
Dr. Christian Schmidt
Leonhardtstr. 6
14057 Berlin
In solchem politischen Filz darf man sich über die BBI -Machenschaften nicht wundern. Sie sind Teil des "Systems Platzeck", Produkt einer Filzokratie, die sich das Land zur Beute macht:
Die Welt vom 30.05.2011
So ostdeutsch verfilzt ist das idyllische Potsdam
In Potsdam hängt alles mit allem sehr speziell zusammen... Lesen Sie hier weiter
Ausgerechnet der Regierende Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzende der FBS, Klaus Wowereit, liefert den klagenden Anwohnern Munition bei der Begründung ihrer Klagen gegen den ergänzenden Nachtflugbetrieb am BBI in Schönefeld. Gestern betonte er im Zusammenhang mit der Nutzung der Flugbereitschaft für einen Parisflug im Abgeordnetenhaus, dass nach 21:00 Uhr kein Flieger mehr von Paris nach Berlin ging (und dies, obwohl gegenwärtig in Schönefeld rund um die Uhr gelandet werden darf).
Paris ist eine der führenden Hauptstädte Europas – sie kann offensichtlich sehr gut ohne nächtliche Flüge nach Berlin diese Position behaupten. Auch in London-Heathrow gilt ein Nachtflugverbot. Es ist nicht nachvollziehbar, dass BBI eine durchgehende Nachtfluggenehmigung unbedingt braucht, wenn es doch offensichtlich keine Nachfrage danach gibt.
Nur weil Berlin angeblich "sexy" ist, dürfen die Anwohner von BBI nicht um ihren verdienten Schlaf gebracht und damit nachgewiesener Weise krank gemacht werden.
Pressemitteilung vom 11.03.2010 10:52 Bundesverfassungsgericht
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für Flughafen Berlin-Schönefeld verletzt Art. 14 GG
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Gerichtsentscheidungen, die die im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld festgesetzte Entschädigung bei der fluglärmbedingten Übernahme eines Grundstücks zum Gegenstand haben. Die Beschwerdeführer bewohnen ein in ihrem Eigentum stehendes Hausgrundstück auf der Gemarkung von M., das unmittelbar am Flughafenumgriff und im Zentrum der Einflugschneise der neuen Startbahn Süd des geplanten Flughafens liegt. Wegen der prognostizierten starken Lärmbelastung haben sie...weiterlesen
Beteiligen Sie sich mit dem Erwerb von Klageaktien
an der Finanzierung von Musterklagen des BVBB gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zum Nachtflug auf dem künftigen BBI!
Wie ist der Ablauf, wie kann man eine Aktie erwerben?
1. Einzahlung auf das Konto des BVBB e.V.
Kto.-Nr. 718 873 3012
BLZ 100 900 00
Berliner Volksbank
Stichwort : Klageaktie
in Ausnahmefällen auch in bar im BVBB-Büro während der Sprechzeiten.
2. Nach dem Geldeingang wird die Aktie im DIN-A 4-Format „angefertigt“
(Vorname, Name, Betrag, Ort und Datum im Copy-Shop auf festem Karton farbig ein- und ausgedruckt) und dem Aktionär auf dem Postweg zugesandt.