Einstieg
Vorwort:
Ist es möglich, dass „Standortgegner“ die Sachlage neutral beurteilen? Durchaus, denn wir sind, ganz anders als zu gern in einigen Medien dargestellt, keine „Gegner“ sondern Befürworter eines gesellschaftlich tragbaren Infrastrukturprojektes. Wir haben uns aufgrund persönlicher Betroffenheit und den vorliegenden Fakten dazu entschlossen. Wir engagieren uns ehrenamtlich und müssen uns nur einer Verantwortung stellen: der Verantwortung gegenüber unserer Gesellschaft.
Wenn man sich nicht mit Scheuklappen und Denkverboten versehen lässt, gibt es immer noch realistische Alternativen!
Was ist klüger? Die derzeit erforderlichen zusätzlichen 1,7 Mrd. € in einen ungeeigneten und letztlich menschenfeindlichen Standort Schönefeld zu investieren, um dann vielleicht einen betriebsfertigen Flughafen, der jedoch dauerhaft von uns Steuerzahlern Subventionen benötigt, um nicht insolvent zu werden oder genau dieses Geld endlich in einen geeigneten Standort bspw. in Sperenberg zu investieren und damit eine menschenverträgliche und langfristig wirtschaftlich betreibbare Option zu eröffnen.
Dies ist um so leichter möglich, als wichtige infrastrukturelle Anbindungen bereits voll ausgebaut sind. Beispielsweise gibt es eine vierspurig ausgebaute Bundesstraße und die ICE-gerecht ausgebaute Bahnstrecke nach Leipzig direkt vor der Tür. Und natürlich nicht zu vergessen die riesigen Rollbahnen aus Sowjetzeit, die noch bis 1994 genutzt wurden.
Zudem es auch ein durchaus sinnvolles Nachnutzungskonzept für das Milliardengrab in Schönefeld gibt. Dieser Standort kann endlich als ausbaufähiger und zukunftsgerechter Standort für die Messe Berlin entwickelt werden. Gleichzeitig kann er ein internationales Gesundheitszentrum inkl. Sonderlandeplatz für die Bundesregierung und die Hubschrauberstaffel der Bundespolizei aufnehmen. All diese Möglichkeiten sind vom BVBB bereits konkret durchgerechnet und in einem Nachnutzungskonzept dargestellt.
Flugerwartungsgebiete sind gemäß internationalen Richtlinien festgelegte Korridore.
Die Toleranz für Abweichungen ist durch die Genauigkeit der Funknavigationsmittel und die Größe des Richtungswechsels auf einer Abflugroute bedingt.
Deswegen spricht man von einem Flugerwartungsgebiet (oder auch Toleranzgebiet) für den abfliegenden Flugverkehr, bestimmt nach den internationalen Vorgaben der ICAO. [BaPe05]
Die Standard-Abflugstrecken (SIDs - Standard Instrument Departures) an einem Flughafen werden durch Funknavigationshilfen festgelegt und führen die Flugzeuge in das Flugstreckennetz der Luftraums. Unter anderem können flugzeugleistungstechnische Aspekte, Systemungenauigkeiten, menschliche Fehler oder meteorologische Aspekte zu beschränkten Abweichungen vom Idealkurs führen.
Von diesen Korridoren darf aus Sicherheitsgründen, wie bspw. zum Umfliegen eines Schlechtwettergebietes, nur auf Anweisung der Flugsicherung nach Erreichen einer Mindesthöhe von 5000 ft abgewichen werden. Erfolgt ein nachweislich unbegründetes Verlassen des Korridors unterhalb dieser Höhe, wird der Verstoß dem Luftfahrt-Bundesamt gemeldet. Das LBA reagiert mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen den verantwortlichen Flugzeugführer.
Die Einhaltung der Toleranzgebiete kann von der Flugsicherung durch Radaranlagen überwacht und die aufgezeichnete Flugspur zur Kontrolle von Verstößen verwendet werden. Die DFS erfasst den Abflugverkehr durch das FANOMOS (Flight Track an Noise Monitoring System), dessen Flugspuraufzeichnung neben der Überwachung der Abflugstrecken-Verkehrsverteilung wichtige Hinweise für die künftige Verbesserung der Abflugstreckenführung und Verkehrsverteilung geben kann.
Quelle Forschungsinfomationssystem/ Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Auch bei Landeanflügen entstehen Toleranzen inklusive Verlärmung von WohngebietenIn der Anflugphase wird das Flugzeug aus dem Sinkflug heraus auf die Landung vorbereitet. Anhand von Anflugkarten und den Informationen der Anflugkontrolle (APP) des Flughafens wird spätestens jetzt das Anflugverfahren festgelegt: entweder nach Instrumentenflugregeln (IFR) oder nach Sichtflugregeln (VFR). Von der Anflugkontrolle kann eine Abweichung von den dokumentierten Anflugverfahren und -strecken bestimmt werden.Finanzierung gesichert?
Es gibt zahlreiche Dokumente, Analysen und Unterlagen zum Thema Nachtflug im Internet zu entdecken. Je nach Position - Wissenschaftler oder Luftverkehrslobby - wird der Sachverhalt verschieden dargestellt. Es gibt aber keine allgemeingültige Lösung für alle Flughäfen. Im Kern tauchen aber immer wieder dieselben Argumente auf.
Hr. Faulenbach da Costa beschreibt eindrucksvoll in dem Referat BVBB vom 26.03.2011 Präsentation (PDF) 1,06 MB, dass die Arbeitsplatzprognosen der FBS reine Spekulationen sind. Weiterführend wird verdeutlicht, dass die gesamt Zahl der veröffentlichten angeblichen 'neuen' Arbeitsplätze nicht nachzuweisen sind. Im Gegenteil: So wird festgestellt, dass "die Rationalisierungseffekte die Arbeitsplatzzahlen pulverisieren"! (Folie 7).
Er kommt auf der Folie 16 zu folgenden Schlussfolgerungen:
"
Nächtliche Betriebsbereitschaft am Flughafenstandort
- Sperrstunden in der Nacht verhindern keine Flüge in der Nacht!
- Für den Standort Schönefeld gibt es keinen unabweisbaren Bedarf für Starts und Landungen in der Nachtzeit!
- Möglicherweise stattfindender nächtlicher Start- und Landebetrieb am Standort ist allein politischen Entscheidungen geschuldet!
- Nächtliche Betriebszeiten des Flughafens Schönefeld erhöhen das betriebswirtschaftliche Defizit des Flughafens!
- Eine Ergebnisverbesserung kann nur durch nächtliche Betriebsbeschränkungen mindestens von 22 Uhr bis 6 Uhr erreicht werden.
- Jede Stunde längerer Betriebszeiten trägt zur Defiziterhöhung bei!
"[3]
weitere sehr informative Ausführungen von Hr. Faulenbach da Costa zum Thema Nachtflug am Flughafen Schönefeld:
- Themenpapier Nr. 65 Anhörung des Landtags des Landes Brandenburg am 07. April 2011 Beantwortung der Frageliste
- Themenpapier Nr. 66, Auswertung des Sommerflugplans 2011 des Berliner Flughafensystems
Quelle: BERtrug.deFlugrouten, ein Kompromiss möglich?
Zwischenzeitlich wurde höchstrichterlich vom BVerwG bestätigt , dass bei der Darstellung der Flugrouten in den Antrags- und Planfeststellungsunterlagen der Tatbestand einer Täuschung vorliegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies jedoch nicht als ausreichend für die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) von 2006 angesehen, weil nach Meinung des Gerichtes die Vorsätzlichkeit eines arglistigen Betruges nicht erwiesen sei. Gegen diese Einschätzung wird vom BVBB eine Verfassungsbeschwerde vorbreitet.
In einer durch den BVBB beauftragten unabhängigen Untersuchung wurde festgestellt, dass durch die sehr wahrscheinliche Inbetriebnahme einer 3. (ist bereits in Planung und soll nach der Eröffnung umgehend realisiert werden, weil der neue BER dann bereits an Kapazitätsgrenzen stoßen soll!) bzw. 4. Start- und Landebahn (SLB) die Flächenverlärmung rund um den Flughafen BER drastisch zu nimmt.
Daraus ergibt sich, unter Vernachlässigung der aktuellen Situation, dass mögliche Kompromisse, wenn überhaupt, nur von sehr kurzer Dauer sein können. Die Diskussion um Flugrouten dient lediglich der Ablenkung. Insbesondere, wenn die Menschen sich damit beschäftigen sich gegenseitig den Lärm zuzuschieben, verlieren sie damit wertvolle Zeit, Geld und Kraft sich dem eigentlichen Problem zu widmen.
In der aktuellen Situation – mit nur 2 Start- und Landebahnen - ist aufgrund der dichten Besiedlung nur auf Kosten anderer eine theoretische Erleichterung möglich. Zieht man jedoch zur Beurteilung der möglichen Flugverfahren gängige Praxis und flugtechnisch erlaubte Verfahren hinzu (wie beispielsweise die übliche Freigabe der Flüge vom Tower nach eine kurzen Startphase), sind diese Kompromisse wenn überhaupt nur politisch von Wert. Eine Entlastung der Betroffenen wird damit in diesen Gebiet nicht erreicht. Letztlich gibt es in einem Bereich von 30 mal 60 km um die SLB herum, kein Entrinnen vor dem Fluglärm.
Der Lärm ist nur das eine und sehr deutlich wahrnehmbare Problem. Betrachtet man dieses Problem isoliert, stellt man fest, dass der wirtschaftliche und gesellschaftliche Verlust – an einem falschen Flughafenstandort wie Schönefeld – welche sich durch die Entwertung durch die stark verringerte Nutzbarkeit von Grundstücken, ja ganzen Ortschaften wie z.B. Blankenfelde-Mahlow (24.000 Einwohner) oder Teilen von Berlin-Treptow-Köpenick ( 242.583 Einwohner) ergeben, niemals kompensiert werden kann.
Unberücksichtigt bleiben jedoch häufig weitergehende Probleme. So z.B. die Luft die mit hochgradig Krebserregendem Feinstaub und Kerosindämpfen bzw. Aerosolen belastet wird. Durch „Wind und Wetter“ erreicht diese „Schmutzwolke“ einen Umkreis von ca. 25 km. D.h., bei einem stadtnahen Flughafenstandort wie Schönefeld, wird damit selbst die Innenstadt vergiftet, zudem wird die „grüne Lunge“ Berlins, das Gebiet um die Köpenicker Müggelberge ebenso verpestet sowie die dortigen Trinkwasserreservoire für große Teile von Berlin verseucht.
Dabei sind noch nicht einmal die Überflieger eingerechnet, die bisher von den Landesregierungen verheimlicht wurden.
Die unabsehbaren Folgen einer möglichen Havarie wird zu gern „klein gerechnet“. Nach Fukuschima und Tschnernobyl sollten allen bewusst sein, dass eine rechnerisch zielorientierte Verharmlosung keinesfalls die Realität widerspiegelt. Die Folgen sind für Berlin dramatisch!
So liegt der Flughafen inmitten der wichtigsten Trinkwasserschutzgebiete der Stadt. Die Auswirkungen allein durch den relativ häufig stattfindenden Kerosin Ablass bei einer Notlandung sind weder untersucht, noch belegt. Aufgrund der Flächenbesiedlung ist es nicht einmal ungewöhnlich, dass ein Flugkapitän im Notfall eine Wasserlandung versuchen würde. Für die Anwohner und hoffentlich auch für die Passagiere ein Glücksfall. Für die Wasserversorgung der Hauptstadt eine Katastrophe!
Viele dieser Aspekte wurden im Standortsuchverfahren berücksichtigt. Danach ergab sich für Sperenberg und Jüterbog-Ost ein „bedingt geeignet“.
Der Flughafenstandort Schönefeld jedoch ist in allen Untersuchungen auf dem letzten Platz mit der Note „ungeeignet“ durchgefallen.