BVBB Informiert
Das Umweltbundesamt hat in seiner jüngsten „Lärmfachlichen Bewertung der Flugrouten für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (BER)“ einige Formulierungen gewählt, die für Irritationen sorgen können. Es scheint daher angebracht zu sein, auf diese Ungenauigkeiten aufmerksam zu machen, um der weiteren unbedachten oder womöglich auch vorsätzlich irreführenden Verwendung solcher Aussagen entgegenzutreten.
Kernpunkt der Flugroutendiskussion am BER ist die Tatsache, dass die DFS im September 2010 mit einer bis dahin in der Öffentlichkeit unbekannten Routengeometrie aufwartete. Diese Routen waren zwar für die Öffentlichkeit neu, nicht jedoch für die DFS, den Flughafenbetreiber und auch nicht für das Brandenburgische Infrastrukturministerium. Bei der Präsentation der Abwägungsergebnisse durch die DFS im Juli 2011 entsprachen die Abflugrouten zumindest im Nahbereich des Flughafens ziemlich genau den Abflugrouten in der auftragsgemäß von der DFS überarbeiteten Grobplanung vom 1.10.1998. Schon damals hatte die DFS vorgesehen, die Abflugwege von der künftigen nördlichen Piste geradlinig in der Verlängerung der Pistenachse verlaufen zu lassen. Für die künftige Südbahn sah sie in Übereinstimmung mit den Forderungen der einschlägigen ICAO-Dokumente für unabhängige Starts von einem Parallelbahnsystem eine um 15° von der Nordbahn-Startroute nach Süden abweichende Startroute vor. Diese vorläufigen Routenplanungen genügten also bereits damals den Wünschen des Flughafenbetreibers nach einem unabhängigen Betrieb beider Pisten des Parallelbahnsystems für Starts und Landungen als auch den dafür einzuhaltenden internationalen Vorschriften. Es soll hier ausdrücklich auf Folgendes aufmerksam gemacht werden: Schon die vorläufige DFS-Grobplanung aus dem Jahre 1998 war hinsichtlich der unumgänglich nötigen divergierenden Abflugwege für den BBI/BER so zuverlässig, dass sie sogar noch heute mit den jüngsten Routenplanungen der DFS vom Juli 2011 weitgehend übereinstimmt!
Der BVBB wird von nun an fortlaufend über die von Bundesregierung und Wirtschaftslobby geplanten Anschläge auf die Bürgerrechte informieren. Zum Einstieg empfehlen wir die Lektüre zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung. In diesem Zusammenhang muss die Frage gestellt werden, welches Verfassungsverständnis beflügelt die Forderung nach Einschränkung der Bürgerechte. Die bis jetzt bekannten Planungen sind verfassungsfeindlich.
Wie am Beispiel der staatlichen Förderung der Flugbetriebswirtschaft ist nur ein Schluss möglich: Verfassungsfeinde, mit zweifelhafter Wirkung, sind nicht nur unter Links - oder Rechtsradikalen. Sie sitzen auch in der Mitte, höhlen Verfassungsrechte nur subtiler, dafür aber wirksam aus. Hier weiterlesen…
Pressemitteilung Nr. 01, Dienstag, 10. Januar 2012
CDU-Brandenburg
Neubewertung des Lärmschutzes am BER notwendig
Saskia Ludwig: „Runder Tisch für Brandenburg schafft Bürgernähe und Transparenz“
Zu den Presseberichten zum Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) erklärt die Landesvorsitzende der CDU Brandenburg, Dr. Saskia Ludwig:
„Sollten die Presseberichte zu dem Gutachten und die verlautbarten Forderungen des Umweltbundesamtes stimmen, dass es zu massiven Gesundheitsbeeinträchtigungen durch den vorgesehenen Nachtflugverkehr kommen wird, macht dies eine Neubewertung der Lärmschutzmaßnahmen am Flughafen BER durch die Landesregierung unerlässlich. Die Forderung des Umweltbundesamtes für einen besseren Lärmschutz kann nicht einfach ignoriert werden.
Die falsche Standortentscheidung haben alle Parteien in Berlin und Brandenburg zu verantworten. Die Notwendigkeit des wirtschaftlichen Betriebs eines Flughafens in Brandenburg wird von keiner Partei in Frage gestellt. Aber Wirtschaftlichkeit durch Gesundheitsschäden der Brandenburger einzutauschen, ist nicht akzeptabel. Vor diesem Hintergrund müssen alle Parteien, die Verantwortung für die Standortentscheidung tragen, den Mut besitzen, auch die Folgen neu zu bewerten.
Aus der B.Z. vom 09.01.2012
"Die Landebahn ist nach starken Regenfällen zu einer riesigen Pfütze geworden, aus einem Schacht sprüht eine Fontäne wie ein Geysir in die Luft, der Keller des Airports ist vollgelaufen. Allenfalls Wasserflugzeuge hätten hier wohl eine Chance, abzuheben. Willkommen auf unserem neuen Fluthafen Schönefeld.
Beim Anblick dieser B.Z.-Exklusivfotos fragt man sich unweigerlich, wie hier in 21 Wochen die erste Maschine starten soll. Dem BER steht das Wasser offensichtlich bis zum Hals! „Diese Probleme dürfte es beim jetzigen Baustand eigentlich nicht mehr geben“, sagte ein BER-Mitarbeiter, der anonym bleiben will, zur B.Z.. „Doch Regenfälle machen vielen Bereichen des Flughafens nach wie vor zu schaffen, ober- und unterirdisch.“ weiterlesen...
BVBB-Kommentar: Das ist nicht die einzige Hiobsbotschaft für Wowereit. Auf der Baustelle gibt es unzählige Mitarbeiter, die sich nicht erklären können, wie es beim aktuellen Baustand sein soll, dass am 03 Juni ein fertiger Flughafen in Betrieb genommen werden kann. Nur, sie haben einen Maulkorb umgehängt bekommen und dürfen nichts sagen. Was Kunkel dazu sagt, hat wie immer wenn es kritisch wird, keinen Wahrheitsgehalt. Natürlich stört ein halbfertiger BBI/BER nicht die Vorbereitung der Einweihungsfeier, die Wowereit gemeinsam mit vielen Berlinern erleben möchte. Es gibt ja immerhin noch die Möglichkeit mit der Fliegerei anzufangen, wenn die Bauarbeiter aufpassen und ihre Arbeiten z. B. auf die Nacht verlagern.
In dem folgenden Artikel werden die wichtigsten Informationen zum Schallschutzprogramm des Flughafens Berlin Schönefeld BER zusammengefasst. Dies aus Perspektive der Betroffenen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Mit dem Gerichtsurteil ... 2006 wurden umfangreiche Schallschutzmaßnahmen der betroffenen Bürger gefordert. Durch weitere Klagen wurden im Jahre 2011 weitere Verbesserungen (Stichwort 100:1000 Regelung) erreicht. Im aktuellen Stand kann gesagt werden, dass die Lärmschutzauflagen sich ausschließlich auf die Gebäude beziehen. Lärmregelungen welche den Lärm um den Flughafen auf ein maximales Lärmpegel begrenzen sind bisher nicht bekannt. Damit ist festzustellen, dass nur innerhalb von geschlossenen Räumen ein Leben möglich ist. Dies betrifft vor allem Kinder und Jugendliche.
Die Regelungen legen im Groben folgende Punkte fest:
- innerhalb des Tagschutzgebietes dürfen Lärmpegel innerhalb der geschlossenen Aufenthaltsräumen 55 dB(a) nicht überschreiten werden
- innerhalb des Nachtschutzgebietes darf in Schlafräumen ein Dauerschallpegel von 35 dB(a) nicht überschritten werden
Kritische Eckpunkte beim passiven Schallschutzprogramm
Es gibt eine Reihe von Problemen. An dieser Stelle werden ein paar zusammengestellt und kurz erläutert. Am Ende der Auflistung finden sie weiterführende Texte, die sich den kurz angedeuteten Themen widmen.
Gesundheitsgefahren als Folge von Maßnahmen zum passiven Schallschutz gegen Fluglärm
Kurze aber informative Einleitung in das Thema passiven Schallschutz und deren Anforderungen bei der Umsetzung an (Wohn-) Gebäuden sowie Rückschlüsse auf die sich ableitenden Anforderungen an die Raumluft.
Die Wahrheit über das Schallschutzprogramm des BBI am Beispiel des Schalldämmlüfters
"Was ist aber mit den Ausführungen des Planfeststellungsbeschluss, wenn diese aufgrund der zeitlichen Entwicklung von geltenden Verordnungen überholt werden bzw. überholt worden sind?" Eine Umfangreiche Ausarbeitung zu diesem Thema von Ing.(grad.) Detlev Detering und Dipl. Ing. Norbert Deuker (PDF).
Auch wenn es um Entschädigungen für Fluglärmbetroffene, die Wertverluste ihres Häuschens geht, zeigt sich der unterschiedliche Charakter, die Achtung vor Menschen und ihrem privaten Eigentum, zwischen der Schweiz und der politischen Klasse, bzw. auch von Richtern und ihrer Rechtssprechung in Deutschland.
Unabhängig des die Menschrechte auf Nachtruhe missachtenden erbärmlichen Urteils des 4. Senates des Bundesverwaltungsgerichtes (Schönefeld-Entscheidung Okt 2011) sollte sich dieser Senat einmal die Entschädigungsregeln ansehen, die andere Gerichte, hier das oberste Gericht der Schweiz, festlegen.
Eine neue EU – Verordnung soll ganz im Sinne der Fluglobby, der Nachtruhe den Garaus machen. Genug ist genug – jetzt müssen harte Proteste her, auch um für Nachtruhe zu sorgen. Es geht um die Rechte aus der Verfassung und nicht um die Unterordnung des Gesundheitsschutzes und der Nachtruhe unter wirtschaftliche Interessen der Flugbetriebswirtschaft. Es geht gegen Politiker und Politik, die sich wie in der Finanzbranche zum Büttel der Flugbetriebswirtschaftsbranche gemacht haben.
Im Dezember 2011, vor den Weihnachtstagen, machte der EU Kommissar für Verkehr, der Wirtschaftsliberale, Sijjm Kallas, der Luftfahrtsbranche ein schönes Weihnachtsgeschenk. Um die Tatsachen des Inhaltes gleich im Namen der Verordnung zu vertuschen hat diese Verordnung den Titel: „Verordnung zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen“. Wer nun auf Grund der Überschrift glaubt, dass es zum Lärmschutz von Millionen betroffener Bürger in der EU Betriebsbeschränkungen an Flughäfen geben könnte oder gar einen spürbaren Lärmschutz, der hat die harte Lobbyarbeit der Flughafenbranche unterschätzt.
Weiterlesen: EU Kommission als Büttel der Flugbetreiber - Lobby
- Wegen des Nachtflugverbots in Frankfurt/Main bestätigt Lufthansa die eigene Dummheit und jammert über den Untergang
- Vorsitzende der Märkischen Union Dr. Saskia Ludwig zum BER
- Nachtflug – wie es euch gefällt – Platzeck und Wowereit nach Frankfurt exportieren!
- Kaum zu glauben: Endlich wird jetzt eine Partei, die CDU, so richtig munter.
- So ein Dreck, Herr Platzeck