Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
BVBB-Presseinformation vom 24.05.2011
Erklärung des BVBB zum aktuellen Stand der Diskussion über An– und Abflugverfahren (Flugrouten) nach Eröffnung des BBI – Schönefeld
Aus Gründen langjähriger Sachkenntnis hat sich der BVBB an der Flugroutendiskussion, der Diskussion um die Frage „Drehkreuz – BBI“ und die Fragen des geforderten Nachtflugverbots zwischen 22:00 und 6:00 Uhr, nicht beteiligt.
Vor der für Juni geplanten „Abschlusssitzung“ der FLK, zur Festlegung von Flugrouten, bzw. der FLK – Vorschläge an die DFS, positioniert sich der BVBB wie folgt:
Die FLK hat sich in den Monaten seit November 2010 mit drei Fragenkomplexen befasst. „Drehkreuz BBI“ „Ja“ oder „Nein“, „Nachtflugverbot von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr“, und im Schwerpunkt mit der „Regelung von An – und Abflugverfahren“ (Flugrouten).
Zu allen Themenkomplexen wurde keine Lösung gefunden, die als Empfehlung an die DFS oder die Planfeststellungsbehörde, oder die Gesellschafter als Ergebnis vermittelt werden kann.
Die Entscheidungen der FLK beinhalten „Leerformeln“, die letztlich der DFS die volle Verantwortung für ihre Entscheidung zuschieben. Die BBI-Gesellschafter sind offensichtlich von den Beratungsergebnissen der FLK unbeeindruckt.
Der BVBB stellt darum fest: Faktisch ist die Situation für die Betroffenen mit ihrer Situation von vor November 2010 gleichzusetzen. Die Hoffnungen in die Arbeit der FLK haben sich in Luft aufgelöst. Die divergierenden Streitpunkte wurden keiner Lösung zugeführt. Die betroffene Region wird sich mit einem Lärmteppich in der Größenordnung von 60x25 km abfinden müssen.
Die DFS ist an die Lage der Start– und Landebahnen gebunden und wird entsprechende Flugrouten vorschlagen, die nach Lage auch durch das „Bundesaufsichtsamt“ (BAF) genehmigt werden.
Im Einzelnen:
Die Diskussion um die Frage Drehkreuz „Ja“ oder „Nein“ ist und war eine Phantomdiskussion. Zum einen steht in Frage, ob es überhaupt eine Fluggesellschaft gibt, die am BBI ein namhaftes Drehkreuz einrichten wird. Ankündigungen, etwa der Air Berlin, sind Ankündigungen, deren Realitätsbezug aussteht. Zu anderen sind für den BBI zunächst 360.000 Flugbewegungen/Jahr genehmigt. Im Rahmen dieser Genehmigung kann die FBS, je nach Anforderungen von Fluggesellschaften, rechtssichere Flugpläne ausweisen, ob mit oder ohne Drehkreuz.
Die mit der Forderung nach Drehkreuzverzicht ausgedrückte Hoffnung, dass die Genehmigungsbehörde des Landes Brandenburg auf Druck der Politik die Einrichtung eines Drehkreuzes verweigern oder untersagen würde, ist und bleibt eine Illusion.
Der BBI hat für seine Inbetriebnahme eine rechtskräftige Nachtfluggenehmigung. Sie erlaubt über 110 Nachflüge in den Nachtzeiten zwischen 22:00 und 0:00 Uhr und zwischen 5:00 und 6:00 Uhr. Diese Genehmigung wird von Klägern des BVBB beklagt. Nach Ankündigung will das Bundesverwaltungsgericht im September 2011 über die Klage entscheiden. Alle Forderungen der letzten Monate haben weder die Genehmigungsbehörde noch die Flughafengesellschafter (Brandenburg, Berlin, Bund) dazu veranlasst, den Nachtflugantrag bzw. die Genehmigung, im Sinne der Forderungen nach Nachruhe, zu ändern. Die Forderungen sind ins Leere gelaufen! D.h.: Wowereit (SPD), Platzeck (SPD) und Ramsauer (CSU) wollen die genehmigte Nachtflugregelung. Sie lassen es auf eine Gerichtsentscheidung ankommen, in der Hoffnung vom Bundesverwaltungsgericht großzügig mit einer Nachtflugregelung bedacht zu werden.
Zur Diskussion um die An- und Abflugregelungen (Flugrouten) erklärt der BVBB Folgendes:
1. Die Hingabe, mit der die Diskussion über die Verhinderung von Fluglärm durch Flugroutenregelungen, in der jeweils betroffenen Region betrieben wurde, hat zu einer politisch gewollten Entsolidarisierung aller Fluglärmbetroffenen geführt. Mit Entsetzen durften die von wirklichem Fluglärmbetroffenen Regionen zwischen Grünheide und Ludwigsfelde), deren Schutzwürdigkeit durch das Fluglärmschutzgesetz anerkannt ist, feststellen, dass sie in der Diskussion als vogelfrei disqualifiziert wurden. Die Akteure dieser monatelang geführten Diskussion haben negiert und verschwiegen, dass sie nach Fluglärmschutzgesetz als Fluglärmbelästigte keinen Schutzanspruch haben. Dafür wollen sie sich von der Fluglärmbelästigung auch noch dadurch befreien, dass sie den Menschen, die von gesundheitsgefährdendem Lärm betroffen sind, zusätzlichen Lärm zumuten. Damit stellt der BVBB nicht in Abrede, dass er Verständnis dafür hat, dass es auch ein Recht darauf gibt sich gegen Fluglärmbelästigung zur Wehr zusetzen. Nur, es geht um die Gewichtung von Folgen für die Gesundheit und Folgen eines nur störenden Fluglärms.
2. Es wird für eine betroffene Region von 60x25 km, bei bald 3 Start – und Landebahnen von 60x30 km, keine Flugroute und keine Flugverfahren geben, die auch für von belästigendem Fluglärmbetroffenen (Berliner Süden, Potsdam – Region, Havelseen) eine Schonung möglich macht. Die hier von Belästigung betroffenen Gemeinden liegen mit 45 und mehr dB(A) in der Region des Fluglärmteppichs. Diese Tatsache gilt jedenfalls schon für 360.000 genehmigte Flugbewegungen/Jahr. Bei den geplanten bis zu 550.000 Bewegungen vergrößert sich der Lärmteppich und führt gleichzeitig zu einer Steigerung des Fluglärms.
3. Die politische Flugroutenmalerei, an der sich vor allen die Gemeinden beteiligt haben, war und ist unrealistisch und nicht genehmigungsfähig. Die hier geforderten Versuche von tageszeitgebundenen Flugrouten, untypischen Höhenfestlegungen für Abkurvungen, komplizierten An – und Abflugverfahren usw., mit dem Ziel bestimmte Regionen vom Fluglärm zu schonen, widersprechen
- den Flugsicherungsbestimmungen
- der flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs
- der notwendigen Entlastung von Regionen, die von gesundheitsgefährdendem Fluglärm betroffen sind.
Zudem sind praktisch alle diese Versuche dem St. Floriansprinzip geschuldet. Jede Gemeinde, jeder Bürgermeister, wollte sich jeweils zu Lasten Dritter aus der Verantwortung ihrer politischen Zustimmung zum BBI Standort entlassen. Spätestens mit der Realität des BBI Betriebs werden sie ihren Bürgern erklären müssen, was sie für das „Ja“ zum BBI von politisch Verantwortlichen in den Gemeinden über Generationen ertragen müssen.
4. Unabhängig davon, dass die zur Eröffnung des BBI (wann auch immer) festgelegten Routen nur temporären Charakter haben, die spätestens mit Erreichen von 360.000 Flugbewegungen/Jahr (2020XXX) wieder neu festgelegt werden müssen, hätte die Flugroutenmalerei der Schönefelder FLK eine Weltneuheit produziert: Ausgerechnet für den BBI müssten die internationalen Handbücher für Flugzeugführer (Pilotenhandbücher) mehr Seiten betragen, um ein speziell für den BBI festgelegtes, kompliziertes, an Tageszeiten gebundenes An- und Abflugverfahren darzustellen. Das ist nach internationalen Regeln der Flugsicherheit nicht machbar!
5. Sollte das BFA eine Regelung genehmigen, die auch nur gegen ein Kriterium
- Sicherheit
- flüssiger Flugverkehr
- Entlastung der gesundheitsgefährdenden Region
verstößt, bzw., mit diesen Kriterien nicht in Übereinklang steht, dann wird es gegen eine solche Regelung mit Sicherheit Klagen geben.
Gegen Verstöße der ersten beiden Kriterien klagt dann die FBS,
gegen Verstöße des letzten Kriteriums der BVBB.
Nach gängiger Praxis hätten beide Klagen große Aussicht auf Erfolg.
6. Im Ergebnis: Es gibt für den BBI keine Flugroutenregelung, die auch die Forderungen der Fluglärmbelästigten erfüllt. Für die von gesundheitsgefährdendem Fluglärm Betroffenen gibt es keine Regelung, die sie schützt. Wer etwas anderes glaubt oder öffentlich vertritt, ist irrgläubig oder er lügt. Die Konsequenz lautet darum im Sinne des Gesundheitsschutzes: Absiedlung zwischen Schmöckwitz und Diedersdorf oder Aufgabe des Standortes. Erschwerend kommt hinzu: wegen des kommenden Lärmriegels ist die Planungshoheit der Gemeinden und die Landesplanung Makulatur.
7. Der erwartete Fluglärm für die gesamte An– und Abflugregion ist das Ergebnis der unbestritten sachfremden Standortfehlentscheidung. Die Betroffenen zur Akzeptanz einer solchen Fehlentscheidung zu zwingen, ist ein beispielloser Zynismus, den diese sich nicht gefallen lassen dürfen. Richtig ist nur: Wer den Fluglärm so oder so nicht will, muss den Standort im Sinne einer mittelfristigen Lösung aufgeben und die Standortfrage zugunsten einer Nachnutzung stellen.
Der BVBB hat hierfür ein Konzept vorgelegt, das auch der Politik bekannt ist. Nur dieses Konzept eröffnet eine Zukunftsperspektive, für Generationen, für eine fluglärmfreie Region und einen Großflughafen, der einer Hauptstadt würdig ist.
Wer dieses Konzept nicht will, will eine Fluglärmbelastung für 200.000 Menschen jeder nächsten Generation, der will eine Ewigkeitsdiskussion über Flugrouten und die Zerstörung der Entwicklung einer ganzen Region.
Der BVBB ist davon überzeugt, dass spätestens nach Inbetriebnahme des BBI alle Betroffenen feststellen, dass sie über die Folgen des BBI schwer getäuscht wurden. Es wird sich darum die Erkenntnis durchsetzen, dass der Standort im Sinne das BVBB Konzeptes aufgegeben werden muss oder aber mit rechtlich durchgesetzten Absiedlungsansprüchen Kosten für den Steuerzahler in Milliardenhöhe anstehen.
Blankenfelde/Mahlow, den 24. Mai 2011
gez.
Astrid Bothe, Vorsitzende
BVBB-Pressemitteilung vom 26.04.2011
Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) fordert die Aufgabe des BBI-Standortes Schönefeld und den Neubau eines Zentralflughafens in Sperenberg
Die bisherigen Pleiten und Pannen, die aktuellen Proteste und Gerichtsverfahren um den Standort des Großflughafens BBI in Schönefeld bei Berlin sind sehr wahrscheinlich erst die Vorboten einer Entwicklung, die nach geplanter Inbetriebnahme im Juni 2012 an Härte gewinnen wird. Ursache ist der sachlich nicht vertretbare Standort, der mit zunächst geplanten 360.000 Flugbewegungen und genehmigten Nachtflügen über südlichem und östlichem Berliner Gebiet und über dem Landkreis Teltow-Fläming 200.000 Menschen den Fluglärmfolgen aussetzt.
Über Generationen werden die betroffenen Menschen schwersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt, ihr Eigentum ist zu größten Wertverlusten verurteilt, wunderbare Erholungsgebiete werden zerstört und ein lebenswertes Leben in der 60 x 25 km großen Lärmregion wird nicht mehr möglich sein.
Weil absehbar ist, dass infolge der weiteren Entwicklung des Betriebes (bis zu 550.000 Flugbewegungen mit der dritten Landebahn) im Kernbereich der Fluglärmbelastung (Schmöckwitz im Osten, Blankenfelde-Mahlow im Westen) zum Schutze der Gesundheit abgesiedelt werden muss (errechnete Kosten 3,4 Mrd. €), fordert der BVBB, so die Vorsitzende Astrid Bothe, die Aufgabe des Standortes Schönefeld als Großflughafen.
Der Standort Sperenberg ist sachgerecht – der Standort Schönefeld eine planerische Katastrophe
Nur am Standort Sperenberg sind alle Forderungen der Flugbetriebswirtschaft erfüllbar bzw. umsetzbar (Nachtflugbetrieb, Wachstum Anzahl der Passagiere u. Fracht, Steigerungsraten Flugbetrieb).
Für diese Ziele hat der BVBB sein Konzept für eine sinnvolle Nachnutzung des in Schönefeld getätigten Investments, verbunden mit dem Neubau eines „Deutschen Zentralflughafens“ in Sperenberg (LK Teltow-Fläming, Brandenburg) geplant und entwickelt.
Das Konzept hat die Erkenntnisse aus den gutachterlichen Ergebnissen der Flughafengesellschaft (1993) und dem Raumordnungsverfahren (ROV) des Landes Brandenburg (1994) aufgegriffen. Gutachten und ROV haben bekanntlich den Standort Schönefeld als ungeeignet und den Standort Sperenberg als geeignet eingestuft. Das Konzept ist darum die Antwort auf die sachfremde politische Entscheidung, die Flughäfen Tegel und Tempelhof zugunsten eines Single Airports am falschen Standort Schönefeld politisch durchzusetzen, erklärte der Leiter der BVBB-Projektgruppe, Ferdi Breidbach.
Flughafenpropaganda ist jenseits von Fakten
Die Propagandaaussagen und Forderungen, mit denen der Nachtflug (Nacht ist von 22:00-06:00 Uhr, Nachtrandzeiten sind von Einbruch der Dunkelheit bis 22:00 Uhr) als Voraussetzung für eine geforderte Drehkreuzfunktion des BBI oder seiner sonstigen Entwicklung unabdingbar seien, sind sachlich nicht haltbar und durch die Struktur der Flugpläne leicht widerlegbar. Gleiches gilt für das propagierte Horrorszenario, nach dem bei einem Nachtflugverbot 18.000 Arbeitsplätze wegfallen sollen. Wo die angekündigten zusätzlichen 40.000 Arbeitsplätze entstehen sollen und um welche Arbeitsplätze es sich handelt, ist nicht belegt. Das immer wieder angeführte Gutachten eines Kölner Verkehrswissenschaftlers ist ein Parteiengutachten auf Grundlage eigener Quellen, die sich wiederum auch auf Angaben der Flughafengesellschaft (FBS) berufen. Sicher ist nur, dass es zu einer direkten Verlagerung der Arbeitsplätze, auch der katalytischen, von Tegel nach Schönefeld kommen wird. Die Rationalisierungseffekte aus der Zusammenlegung auf einen Single-Standort und die arbeitsplatzvernichtenden Effekte aus der modernen Technik des Flughafenbetriebes, werden weder sachlich bewertet noch berücksichtigt.
Die Arbeitsplatzpropaganda ist nur Bestandteil der Gesamtpropaganda, die dem BBI-Projekt eine Rolle zuweist, die in den angegeben Zielen nicht erfüllbar ist. Der Schwerpunkt des Billigflieger-Flugbetriebs (über 60% des Aufkommens) ist eine Fesselung, die den BBI weder wirtschaftlich noch konkurrenzfähig gegenüber den Flughafenstandorten macht, die ihr Geschäft auf den Linienverkehr und Drehkreuzfunktion konzentrieren.
Jetzt sind Vernunft und Sachlichkeit gefragt – es ist nie zu spät für Alternativen
Die öffentlich verbreitete Behauptung, nach der es für eine neue Sachbeurteilung und Konsequenzen aus neuen Erkenntnissen zu spät sei oder nach der das BBI-Projekt alternativlos ist, sind reine Schutzbehauptungen. Nichts ist alternativlos, nie ist etwas zu spät. Behauptungen die darauf abstellen beweisen nur, dass sich ihre Protagonisten von der Zukunftsgestaltung verabschiedet haben.
Die Propaganda um das Projekt soll beschönigen, dass BBI Schönefeld von Anbeginn seiner Planung ein Pleiten-, Pech- und Pannenprojekt ist.
Auch jetzt, wo die Probleme auch für Laien sichtbar werden, ist noch Zeit zur Umkehr. Der BVBB fordert darum zur Einleitung eines neuen Planungsprozesses ein Moratorium.
Das BVBB-Konzept soll so Anstoß und Einstieg für eine Neujustierung der Flughafenpolitik und des Flughafenstandortes Deutschland sein.
Sperenberg – die Alternative
Gegenüber den deutschen Wettbewerbsstandorten Frankfurt, München und Düsseldorf ist Schönefeld als Billigflieger-Standort unterlegen. Schon aus diesen Gründen wird BBI-Schönefeld ein unwirtschaftliches Subventionsprojekt zu Lasten des Steuerzahlers sein.
Als Alternative kann am Standort Sperenberg ein deutscher Zentralflughafen mit uneingeschränktem 24-Stunden-Betrieb entwickelt und damit eine Forderung der Luftverkehrswirtschaft und der Politik erfüllt werden. Mit dem Flughafen am Standort Sperenberg wird die internationale Konkurrenzfähigkeit des Luftverkehrsstandorts Deutschland gestärkt und der Flugbedarf für die Region Berlin Brandenburg auf Jahrzehnte sichergestellt. Dieser Standort sichert auch die Teilnahme des Standortes Deutschland an den Zuwachsraten des Weltluftverkehrs.
Die günstige Schienenanbindung wird für einen Check-In-Terminal in Berlin-Hauptbahnhof und Berlin-Südkreuz genutzt. Die Fahrzeit von Berlin-Hauptbahnhof nach Sperenberg liegt bei 30 Minuten und ist Bestandteil der Anforderung, den Check-In in 1,5 Stunden vor Abflug zu tätigen.
Sperenberg wird Passagier- und Fracht-Drehkreuz, Wartungsschwerpunkt, Homebase für mehrere Fluglinien. 70 % des Aufkommens werden in der Entwicklung Umsteigepassagiere sein. Der Flughafen wird Standort für 40.000 bis 80.000 Arbeitsplätze, je nach Ausbauphase. Zusätzlich generiert er auch indirekte, induzierte und katalytische Arbeitsplätze im Gesamtraum um Sperenberg.
Der Standort Sperenberg wird deutlich mehr als 150.000 Arbeitsplätze (direkte, indirekte, induzierte und katalytische) bewirken.
Die Zukunftsstärke des Standortes Sperenberg
Der Standort Sperenberg ist im Gegensatz zu anderen Großflughafenstandorten ausbaufähig u. raumverträglich und wegen seiner dünnen Besiedelung auch als Fluglärmquelle oder aus Gründen des Absturzrisikos vertretbar.
Nur am Standort Sperenberg sind alle Forderungen der Flugbetriebswirtschaft und der Politik uneingeschränkt erfüllbar bzw. umsetzbar (Nachtflugbetrieb, Wachstum Passagiere u. Fracht, Steigerungsraten Flugbetrieb). Flugbetriebswirtschaft und Politik sind darum gefordert, sich für den Zentralflughafen für Deutschland an diesem Standort einzusetzen.
Die Nachnutzung des Standortes Schönefeld
Schönefeld bleibt auch Flughafen, raumverträglich und ohne störende Belastung der Flughafennachbarn! Der Standort Schönefeld wird entwickelt zu einem Sonderlandeplatz (SLP) als Regierungsflughafen, für die ILA, die Flugbereitschaft der Bundeswehr, den Verkehr der Allgemeinen Luftfahrt, den Luftverkehr zum internationalen Gesundheitszentrum am Standort Schönefeld und Standort der Hubschrauberstaffel der Polizei.
Am Standort wird das neue Messe- u. Kongresszentrum für Berlin-Brandenburg gebaut. Eine Therapie-Klinik nach Vorbild der US Mayo-Kliniken leistet einen herausragenden Beitrag zur Entwicklung Berlins als Standort für Medizin und Medizinforschung. Der Standort soll Forschungs-, Entwicklungs- und Erprobungszentrum für Produkte der Verkehrswirtschaft werden.
Schönefeld wird Check In-Terminal für den Zentralflughafen in Sperenberg
Die Fahrzeit von Schönefeld nach Sperenberg wird ca. 15 Minuten per Shuttle betragen. Für Umsteiger spielen weder Standort noch Fahrzeiten eine Rolle.
Privat finanziert und privat betrieben – Kosten Investment
Bau und Betrieb des Investments wird durch private Investoren erfolgen. Die Flughafengesellschaft bleibt lediglich Grundbesitzer in Schönefeld und erwirbt den Baugrund für den Zentralflughafen in Sperenberg (amerikanisches Betreibermodell).
Der geschätzte Investitionsbedarf (Erfahrungswerte) beläuft sich auf 1,5 – 2.0 Mrd. Euro für Nachnutzung / Investitionen in Schönefeld, 4 Mrd. Euro Investment in Sperenberg 1. Bauphase 50 Mio Paxe.
Dagegen stehen die Baukosten BBI-Schönefeld (Endabrechnung sicher 3 Mrd. €), die Kosten für Umsiedlungen von ca. 3,4 Mrd. € und unübersehbare Kosten für den passiven Lärmschutz (140 – 200 Mio €). Die Finanzierung der Kredite und Verluste aus der Betreibung werden den Steuerzahler mit Milliarden belasten.
Das getätigte Investment am BBI-Schönefeld wird privatisiert. Hieraus ergibt sich ein Rückfluss des Investments an öffentliche Haushalte
Schritte der Realisierung
Während des Realisierungszeitraums müssen Tegel und Schönefeld weiterbetrieben werden.
Schönefeld muss ansteigendes Flugwachstum bewältigen.
Alternativ wird für die Bauzeit Sperenberg der Flugbetrieb – mit Nachtflugrestriktionen – in Schönefeld organisiert.
Das bedeutet weitere Lärmbelastung von Tegel und Schönefeld für den Realisierungszeitraum.
Für den Zeithorizont der Umsetzung sind die Genehmigungsphase und die Bauphase anzusetzen.
Die Zeit für die Genehmigungsphase ist abhängig vom politischen Willen und Behördenfleiß. Gerechnet werden muss mit rechtlichen Einsprüchen, die aber nicht zu Zeitverzögerungen führen. Planung und Bauvorbereitung können parallel zum Genehmigungsverfahren bewerkstelligt werden
Die Realisierung kann innerhalb von 10 Jahren bis maximal 15 Jahren erfolgen.
Probleme des Übergangs
Der BVBB verkennt nicht die Probleme der Übergangsbelastung für die betroffenen Menschen. Es geht aber um die Zukunftsperspektive ohne diese Belastungen für alle Zeiten und viele Generationen. Die dann wiederhergestellte Raumverträglichkeit und Lebensqualität der jetzt Betroffenen eröffnet neue Entwicklungsperspektiven für die Region. Die Nachhaltigkeit durch Problemlösung von unmenschlicher Belastung für Generationen wird so sichergestellt. Vor diesem Hintergrund wirbt der BVBB um Verständnis für die Zumutungen während der Übergangszeit.
Zentralflughafen stärkt den deutschen Luftverkehrsstandort und entlastet andere Standorte
Die Konzentration des zukünftigen Wachstums auf einen Standort führt zur Entlastung anderer Standorte, die schon heute unannehmbare Belastungen von Mensch und Regionen verzeichnen. Die permanenten Auseinandersetzungen an den Standorten Frankfurt/Main, München, Köln/Bonn und Düsseldorf sprechen eine deutliche Sprache.
Ein weiterer Ausbau an deutschen Großflughäfen potenziert die Probleme von Raumunverträglichkeit und unverantwortlicher Fluglärmbetroffenheit. Die hiermit verbundenen Gesundheitsgefahren der betroffenen Bevölkerung sind unverantwortlich. Sie müssen durch Ausbaubegrenzung minimiert werden.
Vor dem Hintergrund des Baus großer Drehkreuze im arabischen Raum (z.B. Doha) und den Ausbauplänen europäischer Flughäfen ist nur Sperenberg wettbewerbsfähig.
Nur am Standort Sperenberg sind alle Forderungen der Flugbetriebswirtschaft erfüllbar und umsetzbar (Nachtflugbetrieb, Wachstum Passagieranzahl und Fracht, Steigerungsraten Flugbetrieb).
Download des PDF-Konzeptes
"Zentralflughafen für Deutschland
Die Alternative für „Berlin Brandenburg International“
BBI– BER
Pressemitteilung vom 20.04.2011
BVBB stellt in öffentlicher Veranstaltung sein Nachnutzungskonzept für den BBI - Schönefeld vor
Am 27. April 2011 um 18:30 Uhr stellt der BVBB in der Markthalle "Schloss Diedersdorf "(15831 Diedersdorf) sein angekündigtes Konzept "Zentralflughafen für Deutschland - Nachnutzung BBI Schönefeld" erstmals der Öffentlichkeit vor.
Mit diesem Konzept wird der BVBB beweisen, dass die Forderung nach Baustopp beim BBI einen realen Hintergrund hat. Unter vollständiger Nachnutzung des BBI-Schönefeld und mit weiteren Investitionen an diesem Standort, wird der Weg für den Bau eines Großflughafens in Sperenberg (LK Teltow-Fläming) aufgezeigt. Dieses Projekt wird beweisen, dass es möglich ist, die jetzt von Fluglärm, Absturzrisiken und Umweltverschmutzung betroffene Region für die Zukunft von diesen unmenschlichen Belastungen freizumachen.
Das bedeutet eine lebenswerte Zukunft für die Region, anstelle unerträglicher Belastungen für Generationen von Menschen. Es wird auch bewiesen, wie viel Arbeitsplätze wirklich geschaffen werden können, wenn der Standort Schönefeld als Großflughafenstandort aufgegeben wird. Das BVBB - Projekt wird den Flughafenstandort Deutschland unter Bedingungen der Fluglärmentlastung für die Bevölkerung stärken.
Im Anschluss an die Vorstellung des Projektes wünscht der BVBB eine Diskussion zum Projekt.
Am 28. April 2011 wird der BVBB um 19:00 Uhr im Saal des Restaurants "Löcknitz-Idyll", Fangschleusenstraße 1, in Erkner das Nachnutzungskonzept ebenfalls vorstellen.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
BVBB-Pressemitteilung vom 30.03.2011
BVBB erhebt schwere Vorwürfe gegen Fluglärmkommission und Ministerpräsident Platzeck
Die Informationen über die Manipulation der Mehrheitsentscheidung zu den Flugroutenvorschlägen der Fluglärmkommission (FLK) lassen nur einen Schluss zu: Ministerpräsident Platzeck duldet und befördert die Fluglärmbelastung Brandenburger Bürger zur Entlastung von Berliner Bürgern.
Es ist ein Skandal, dass es die Vorsitzende der FLK, Schneider (Brandenburg) und Staatsekretär Bretschneider (SPD, Brandenburg) zulassen , dass die Mitglieder der FLK ohne schriftliche Vorlage ihre Routenempfehlung für die Planung der Deutschen Flugsicherung (DFS) abstimmen konnten. Bretschneider und auch Frau Schneider musste klar sein, dass dieses Verfahren unvereinbar mit der Geschäftsordnung der FLK ist, die ausdrücklich für Beschlussfassungen schriftliche Vorlage des Antrags vorsieht. Der nun von Berlin gefeierte Beschluss ist rechtswidrig. Der BVBB fordert darum die Vorsitzende der Kommission auf, dies der DFS unverzüglich mitzuteilen. Der BVBB wird die DFS entsprechen vorab informieren.
Beide Verantwortliche und die Mehrheit der Mitglieder der FLK haben sich mit diesem Verhalten in den Dienst des Berliner – Wahlkampfes gestellt und der Irreführung der Bürger Vorschub geleistet. Dies sicher nicht ohne Genehmigung von Ministerpräsident Platzeck.
Platzeck kennt das Ergebnis der Abstimmung und schweigt dazu. Anstatt Schaden von den Bürgern Brandenburgs abzuwenden, wie er dies beeidigt hat, befördert er den BBI – Schaden für die Brandenburger. Er duldet und betreibt, dass alle BBI – Folgen vom Fluglärm über die Umweltbelastungen von den Bürgern Brandenburgs getragen werden sollen. Dazu gehören dann auch Absiedlungen u. a. in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, die Staatsekretär Bretschneider ausdrücklich nicht ausgeschlossen hat.
BVBB für BBI-Baustopp und einen zukunftsfähigen Zentralflughafen am richtigen Standort
BVBB wählte neuen Vorstand
Am Abend des 25.03.2011 führte der BVBB seine turnusmäßige Jahreshauptversammlung in Rotberg durch.
Auf der Tagesordnung der Delegiertenkonferenz standen eine Ergänzung des Vereinsstatutes, die Rechenschaftslegung und Entlastung des alten sowie die Wahl des neuen Vorstands.
Die Delegierten beschlossen, dass sich der Verein weiterhin mit aller Kraft für einen BBI-Baustopp einsetzen wird, weil dies die einzige Lösungsmöglichkeit ist, eine Verlärmung von mehr als 240 000 Anwohnern zu verhindern.
In geheimer Wahl wurden durch die anwesenden Delegierten mit mehr als 98% die Vorsitzende Astrid Bothe (Berlin-Bohnsdorf), die stellvertretenden Vorsitzenden Heike Saase (Diedersdorf)und Klaus Dierke (Eichwalde), der Schatzmeister Hans-Joachim Stefke (Berlin-Neukölln) und die Beisitzer Dagmar Rebel-Cortes (Blankenfelde), Gerrit Schrader (Blankenfelde), Matthias Stefke (Blankenfelde), Gernut Franke (Schulzendorf) wieder und erstmalig als Beisitzer Frank Wigger (Mahlow-Waldblick) gewählt. Alle Delegierten sprachen in offener Wahl den Kassenprüfern Anke Schneider und Carsten Görner ihr Vertrauen aus.
Astrid Bothe erklärte vor den 57 Delegierten aus den verschiedenen Brandenburger und Berliner Ortsgruppen, dass die im September 2010 begonnene Flugroutendiskussion eine ganz neue Dimension der öffentlichen Wahrnehmung erzeugt und dabei die Aufdeckung der betrügerischen Manipulationen um die Vertuschung der ausgedehnten Betroffenheit von mehr als 240.000 Anwohnern in Brandenburg und im südlichen Berlin ermöglicht habe. Dies habe auch zu einem beträchtlichen Mitgliederanstieg und zur Neugründung von weiteren Ortsgruppen des BVBB geführt.
Neben den rechtlichen Aktivitäten und Demonstrationen setzt sich der BVBB für einen Baustopp zur Revidierung der mittlerweile sogar von den politisch Verantwortlichen eingeräumten Standortfehlentscheidung ein und wird in Kürze der Öffentlichkeit ein Konzept für eine sinnvolle Nachnutzung des BBI Schönefeld und eines Neubaus eines zukunftsfähigen Zentralflughafens für Deutschland vorstellen. Dieses Konzept trägt allen Anforderungen der deutschen Flugwirtschaft, der Entwicklung der Weltwirtschaft, dem Wirtschaftsstandort Deutschland und der Globalisierung Rechnung und bietet die attraktive Möglichkeit eines vollständig privat zu bauenden und zu betreibenden Großflughafens.
Der BVBB wird indes seinen beharrlichen Widerstand gegen den unmenschlichen und zukunftslosen BBI am Standort Schönefeld fortsetzen und weiß sich in seinem Kampf gegen Fluglärm als weisser Folter einig mit einer Vielzahl von neuen Bürgerinitiativen und Betroffenen in Brandenburg und im Süden Berlins.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
PS.: Für den heutigen Samstag hat der BVBB die neuen Bürgerinitiativen zu einer Fachtagung auf Schloß Diedersdorf eingeladen.
Auf dieser Fachtagung werden namhafte unabhängige Experten zu Rechts-, Planungs- und Lärmschutzfragen Vorträge halten, anschließend ist eine seminaristische Diskussion durch die BI-Vertreter vorgesehen.
BVBB-Pressemitteilung vom 18.01.2011
BVBB: Standort Schönefeld muss sofort aufgegeben werden – Es gibt keine Flugrouten, die die Region vor Fluglärm schützen
Die immer wieder vermittelten Behauptungen und Hoffnungen, nach denen es durch die Lage von Flugrouten möglich sei, Fluglärmentlastungen im nennenswerten Umfang sicherzustellen sollten schnellstens aufgegeben werden, erklärte die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe. Diese Schlussfolgerung zieht der BVBB aus den von der Deutschen Flugsicherung (DFS) auf der Sitzung der Fluglärmkommission (17.01.2011) vorgetragenen Positionen und dem Gutachten („Final Draft“-90% Report, 10 Jan. 2011, Faulenbach da Costa), das BVBB und „Schutzgemeinschaft der Umlandgemeinden im Juni 2010 in Auftrag gegeben hatten. Die Flugroutendiskussion und die wiederum durch die Nichtergebnisse der Fluglärmkommission „ (FLK) sichtbare Hilflosigkeit belegen zusätzlich, dass es keine akzeptable Lösung für das Fluglärmproblem, ausgehend vom Standort „Schönefeld“ gibt.
Im Ergebnis kommt der Gutachter (unter www. bvbb-ev.de/ Downloads, 108 Seiten, nachlesbar), auch unter Bezug auf die Stellungnahmen der DFS (06.09.2010; 17.01.11) zur Feststellung, dass alle untersuchten Möglichkeiten der Routenführung und Routenbelegung nur dann zu einer nachhaltigen Entlastung, insbesondere auch im Nahbereich des BBI – Schönefeld führen können, wenn die von ihm vorgeschlagenen aktiven Maßnahmen (Pistennutzungsstrategie, steilerer Anflug, versetzte Landeschwellen und geknickter Anflug von Westen usw.) umgesetzt werden. Diese Vorschläge würden in Ludwigsfelde, Großbeeren, Blankenfelde-Mahlow, Schönefeld, Berlin, Neu- Zittau/Gosen, Schulzendorf und Eichwalde zu Entlastungen und in Rangsdorf (+4.400 Einwohner) zu neuen Belastungen führen. Insgesamt käme bei idealer Nutzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen eine Nettoentlastung von 52.000 Einwohnern zustande.
Der Gutachter schränkt darum ein, dass diese Entlastung nur gegenüber den Annahmen der Planfeststellung bei gleichzeitiger Begrenzung der Flughafenkapazität auf 360.000 jährliche Flugbewegungen eintrete. Mit darüber hinausgehenden Bewegungszahlen würden die Entlastungseffekte durch mehr Verkehr wieder konsumiert. Anders formuliert: bei einem angenommenen dauerhaften Wachstum des Luftverkehrs haben alle aktiven Maßnahmen nur vorübergehenden Charakter. Den von vielen Spekulationen, auch der „Neu – Betroffenen, erhofften “großen Wurf gibt es nicht“, so der Gutachter. Jede Maßnahme der Flugroutenbelegung auf der Abflugseite führt zwangsläufig zu Konsequenzen auf der Anflugseite. Gleiches gilt für Veränderungen auf der Anflugseite und bei den Pistennutzungsstrategien. Dies insbesondere, weil er nicht davon ausgeht, dass es zu einer dauerhaften Einschränkung der im Planfeststellungsbeschluss genehmigten und vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten (Urteil 16.03.2010; Ziffer 221 und 262) Kapazitätseinschränkung von 360.000 genehmigten An– und Abflüge/Jahr kommen wird. Diese Kapazität dürfte, bei angenommenen Wachstum von 2,6%/Jahr, zwischen 2023 und 2028 erreicht sein.
„Es liegt auf der Hand, dass sich auf einem abhängigen Bahnsystem weniger Flugbewegungen abwickeln lassen als auf einem unabhängigen“, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. D. h.: das Gericht plädierte ganz im Sinne des Planfeststellungsbeschlusses und der Planungen der Flughafengesellschaft (FBS) für ein unabhängiges Parallelflugsystem mit der Konsequenz von Flugroutenregelungen, die 360.000 Flugbewegungen sicherstellen. Dies ist wiederum nur möglich, wenn mit mindestens 15° Spreizung vom Parallelbahnsystem abgeflogen wird. An diese Entscheidung ist auch die DFS gebunden.
Weil der Gutachter nicht den Auftrag hatte, eine BBI - Standortaufgabe zu untersuchen, sondern sich an die Vorgaben des gerichtlich bestätigten Teils des Planfeststellungsbeschlusses zu halten, kam er für die Möglichkeit von Fluglärmentlastungsmaßnahmen, insbesondere im Nahbereich, nur zu einem Schluss: es „sollte der Weg der Absiedlung beschritten werden“. Denn, Entlastungen im Nahbereich gibt es praktisch nicht.Nur so könne die Raumverträglichkeit des Flughafenstandorts verbessert und die Zukunftsfähigkeit des Flughafens und der Region gesichert werden. Ein hierzu notwendiges Programm bezifferte er mit einer Größenordnung von 3,4 Milliarden €.
Die Kosten der Absiedlung lägen in jedem Fall über den Kosten, die für den BBI investiert werden müssen.
Der BVBB sieht sich vor dem Hintergrund dieses Dilemmas in seiner Forderung nach Baustopp und Standortaufgabe bestätigt. Er hält es für höchst problematisch Tausende von Einwohnern, zum Schutz ihrer Gesundheit, zwischen Diedersdorf/Blankenfelde Mahlow und Berlin-Müggelheim zu vertreiben und irgendwo neu anzusiedeln. Dies um den Preis, dass es beim Fluglärm für alle anderen Regionen bleibt, die durch die An- und Abflüge betroffen sind.
Die nun selbst von Wowereit (SPD) und Platzeck (SPD) eingestandene Standortfehlentscheidung muss sofort korrigiert werden. Sie müssen einsehen, dass es unmenschlich ist, unter ihrer Entscheidung 200.000 betroffenen Menschen vieler Generationen leiden zu lassen. Der BVBB wird das nicht hinnehmen. Er fordert alle Bürgerinitiativen auf, die sinnlose und von den tatsächlichen Problemen ablenkende Flugroutendiskussion aufzugeben und für eine neue Standortentscheidung zu kämpfen. Nachdrücklich weist der BVBB darauf hin, dass auch Wowereit und Platzeck genau wissen, dies auch öffentlich zugeben, dass dieser Standort nur „Sperenberg“ heißen kann. Die Schutzbehauptung, dass „Schönefeld“ wegen des Geldes, das schon investiert sei, nun auch fertig gebaut werden muss, heißt im Klartext: Geld geht vor den Schutz der Bevölkerung, uns fällt nichts ein, wie wir das investierte Geld nach nutzen können.
In der zweiten Hälfte Februar wird der BVBB hier hilfreich sein und ein Nachnutzungskonzept, einschließlich eines BBI – Neubaus in Sperenberg, öffentlich machen.
BVBB-Pressemitteilung vom 27.12.2010
Der BVBB begrüßt die Einreichung einer Klage an das Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) außerordentlich
Nach Presseberichten haben am 24. Dez. 2010 mehrere Bürger, eine Wohnungsbaugesellschaft und ein Bürgermeister eine Klage eingereicht, Lt. Pressemeldungen mit dem Ziel eine Rückkehr zu den „alten Routen“ zu erzwingen. Tatsächlich richtet sich die Klage jedoch gegen den rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss BBI in Schönefeld.
Der BVBB ist davon überzeugt, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes endlich Klarheit darüber schaffen wird, ob seiner Entscheidung (vom März 2006) die behaupteten „alten Flugrouten“ zugrunde liegen oder nicht. Offensichtlich gehen die Kläger davon aus, dass sie und das Bundesverwaltungsgericht durch die Planfeststellungsbehörde des Landes Brandenburg vorsätzlich getäuscht wurden und das deswegen der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist. Wenn das Bundesverwaltungsgericht dies ebenso sieht, praktisch Prozessbetrug feststellt, dann ist ein BBI – Baustopp und die Standortaufgabe zwangsläufig. Die so erzwungene Standortaufgabe würde einer erzwungenen politischen Entscheidung zuvorkommen. Für den Fall, dass das Bundesverwaltungsgericht dem Klägerantrag nicht folgt, gibt es nur einen Weg zur Vermeidung des Fluglärms für 200.000 Betroffene: Eine einheitliche Position aller Bis für Baustopp und gegen den Standort, um so die Standortaufgabe zu erzwingen, sagte die Vorsitzende des BVBB Astrid Bothe.